Hunde sind die besten Freunde des Menschen. Kein Wunder, dass du so viel Zeit wie möglich mit deinem Vierbeiner verbringen möchtest. Doch mit zur Arbeit nehmen können PTA diesen nicht, oder? Stichwort Hygiene. Wir verraten dir, ob und wann der Hund mit in die Apotheke kommen darf.
Zugegeben, für Tierbesitzer:innen gibt es wohl kaum etwas Schlimmeres, als morgens das Haus zu verlassen und den Liebling den ganzen Tag alleine lassen zu müssen. Warum also den Vierbeiner nicht mit zur Arbeit nehmen? Immerhin sollen Haustiere wie Hunde am Arbeitsplatz das Betriebsklima Studien zufolge positiv beeinflussen.
Das Problem: Generell braucht es zunächst einmal eine Erlaubnis, um den Hund mit in die Apotheke zu bringen. „Beschäftigte sollten zuerst mit der oder dem Vorgesetzten besprechen, ob es in Ordnung ist, den Hund mit an den Arbeitsplatz zu nehmen“, heißt es von der Gewerkschaft IG Metall. Immerhin hat der/die Chef:in gemäß Gewerbeordnung das Weisungsrecht und kann daher sein/ihr Veto einlegen. Wer den Hund ohne Erlaubnis mit zur Arbeit bringt, riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.
Mit Hund in die Apotheke? Das Team entscheidet mit
Hat die Apothekenleitung nichts dagegen, solltest du außerdem noch die Kolleg:innen fragen, ob es sie stört, wenn du deinen Hund mit in die Apotheke bringst. Womöglich hat jemand eine Allergie oder panische Angst vor Hunden. Darauf gilt es Rücksicht zu nehmen. Gibt auch das Team sein Okay, musst du „nur“ noch sicherstellen, dass dein tierischer Liebling weder deine Arbeitsleistung noch die der anderen Mitarbeitenden beeinträchtigt, beispielsweise durch Bellen und Co. Außerdem gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Das heißt, nicht nur du darfst dein Haustier mitbringen, sondern auch die anderen aus dem Team.
Übrigens: Hinterlässt der Vierbeiner Spuren in der Apotheke, zum Beispiel eine zerkratze Wand, haftest du als Besitzer:in für den Schaden.
Hygiene geht vor
Und dann ist da noch der entscheidende Aspekt der Hygiene. Denn anders als bei einem Bürojob wird diese in der Apotheke besonders großgeschrieben. Ein angesabbertes Hundespielzeug im HV oder Hundehaare in der Rezeptur sind daher ein aboslutes No-Go. Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) regelt dazu Folgendes: „Die Betriebsräume sind in einwandfreiem baulichen und hygienischen Zustand zu halten“. Und dazu zählen laut ApBetrO Offizin, Labor, Lagerraum und Nachtdienstzimmer. Für das Labor braucht es sogar einen gesonderten Hygieneplan. Dort hat der Hund also definitiv nichts verloren. Bleiben also wenn überhaupt nur der Pausenraum oder das Büro des/der Chef:in.
Was gilt für Kund:innen mit Hund?
Wer kennt es nicht: So manche/r Kund:in lässt den Vierbeiner nur ungern vor der Tür und würde ihn am liebsten mit in die Apotheke nehmen. Auch hier gilt jedoch derselbe Grundsatz wie für Mitarbeitende: In den offiziellen Betriebsräumen wie dem HV-Bereich haben die tierischen Begleiter nichts verloren. Neben Hygieneaspekten können sich auch andere Kund:innen oder Mitarbeitende dadurch gestört fühlen.
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