Sich am Arbeitsplatz zu verlieben, ist ein No-Go. Immerhin sind dadurch Beruf und Privatleben enger miteinander verknüpft, als den meisten von uns lieb ist. Stichwort Streit. Denn wenn zu Hause einmal die Fetzen fliegen, wirkt sich dies auch auf die Stimmung in der Apotheke aus. Kein Wunder, dass einige Chef:innen keine Beziehungen im Team wollen. Aber darf der/die Vorgesetzte sein/ihr Veto gegen die Liebe in der Apotheke aussprechen?
So viel vorweg: Einfach verbieten darf der/die Chef:in Beziehungen im Team nicht. „Das Verbot eines Arbeitgebers, mit dem seinen Beschäftigten Liebesbeziehungen untersagt werden sollen, ist schlichtweg unwirksam, da es einen unzulässigen Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht des Einzelnen darstellt“, stellt der Deutsche Gewerkschaftsbund klar. Sogar Liebesbeziehungen zwischen Apothekenleitung und PTA-Praktikant:in sind streng genommen zulässig, solange der/die Vorgesetzte dies nicht ausnutzt.
Übrigens: Arbeitgebende dürfen ihre Beschäftigten nicht zwingen, ihre Beziehung offenzulegen. Auch dabei handelt es sich um einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre.
Beziehungen im Team: Turteln erlaubt?
Das heißt jedoch nicht automatisch, dass du freie Bahn hast und in der Apotheke drauf losturteln darfst. Denn es gilt der Grundsatz, dass die Arbeit nicht durch das Privatleben beeinträchtigt werden darf. „Allzu öffentliche Liebesbekundungen im Betrieb sind zwar insbesondere zu Beginn einer Beziehung verständlich, sollten aber vermieden werden, da sich Arbeitskolleg:innen provoziert oder gar belästigt fühlen könnten.“ In diesem Fall muss der/die Chef:in einschreiten, denn er/sie trägt die Fürsorgepflicht und ist demnach für ein angemessenes, professionelles Arbeitsklima verantwortlich. Auch wenn sich Fehler einschleichen, weil die Verliebten sich gegenseitig oder die Kolleg:innen ablenken, kann der/die Chef:in eingreifen und im Ernstfall eine Abmahnung aussprechen oder eine/n der Verliebten sogar versetzen.
Die Frage nach dem Urlaub
Spätestens, wenn es um die Frage nach dem Dienstplan und/oder die Urlaubsplanung geht, können Beziehungen im Team zum Problem werden. Nämlich dann, wenn die Beteiligten darauf bestehen, gemeinsam Dienst zu schieben sowie parallel frei zu nehmen, um den Urlaub zusammen verbringen zu können – zum Nachteil der Kolleg:innen. Doch hierbei gilt: Verliebte im Team dürfen weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Sprechen keine Wünsche anderer Mitarbeiter:innen dagegen, kann die Apothekenleitung sie gemeinsam zum Dienst einteilen oder Urlaub gewähren.
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