Apotheken können ab sofort pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und erbringen. Die standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck ist einer von fünf Services, die zulasten der Kassen abgerechnet werden können. Wir geben dir einen Überblick über die pharmazeutische Dienstleistung.
Blutdruckmessen gehört in vielen Apotheken ohnehin zum Service. Die standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck wurde in die pharmazeutischen Dienstleistungen aufgenommen und kann von pharmazeutischem Personal – also auch von PTA – erbracht werden. Laut Schiedsspruch wird für die standardisierte Risikoerfassung eine Dauer von rund 14 Minuten eingeplant. Zudem wird davon ausgegangen, dass ein Anteil von 80 Prozent auf PTA oder von Apotheker:innen entsprechend geschultes Apothekenpersonal und 20 Prozent auf Apotheker:innen entfallen wird.
Ziele der Dienstleistung
Die Risikoerfassung hoher Blutdruck soll die Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneitherapie durch eine strukturierte pharmazeutische Blutdruckkontrolle verbessern.
- Erfolgskontrolle der Blutdruckeinstellung; bei nicht-kontrolliertem Blutdruck, Verweis an den/die Ärzt:in
- Anpassung/Intensivierung einer antihypertensiven Therapie, wenn der Blutdruck zu hoch oder nicht kontrolliert ist
- Langfristig: Prävention hypertensiver Endorganschäden
- Identifizierung von Arrhythmien wie Vorhofflimmern
Ablauf: Risikoerfassung hoher Blutdruck
Durchgeführt wird eine standardisierte Dreifach-Messung gemäß der Standardarbeitsanweisung (SOP) nach BAK „Blutdruckmessung in der Apotheke“. Dazu werden drei Messungen im Abstand von ein bis zwei Minuten durchgeführt und der Mittelwert aus der zweiten und dritten Messung gebildet.
Der Wert ist zu dokumentieren.
So wird gemessen
- Vor der Messung ist eine Ruhepause von etwa fünf Minuten einzuhalten.
- Kund:in sollte entspannt sitzen – mit unterstütztem Rücken und abgelegten Armen
- Bis etwa eine Stunde vor der Messung sollten Kund:innen auf koffeinhaltige Getränke, Alkohol und Nikotin verzichten.
- Messarm darf nicht durch zurückgeschobene Kleidung abgeschnürt werden.
- Kund:in nach vorliegenden Herzrhythmusstörungen wie Vorhofflimmern, Herzschrittmachern, arteriosklerotischen Gefäßveränderungen fragen.
- Drei Messungen durchführen – während der Blutdruckmessung nicht unterhalten.
- Bei der Messung am Oberarm ist der untere Rand der Manschette etwa 3 cm – zwei Querfinger – oberhalb des Ellenbogens zu positionieren.
- Luftschlauch muss sich auf der Innenseite des Arms befinden und soll in Richtung des Mittelfingers verlaufen.
- Handgelenkmessgerät ist auf Herzhöhe zu positionieren.
- Zweite und dritte Wiederholungsmessung nach ein bis zwei Minuten
In Abhängigkeit vom Mittelwert erhalten die Kund:innen eine konkrete Empfehlung zu weiteren Maßnahmen. Liegt der Wert oberhalb der definierten Grenzwerte, erhalten Versicherte die Empfehlung, sich zeitnah zur weiteren Abklärung an die Praxis zu wenden.
Wer hat Anspruch?
Versicherte, die mit Antihypertensiva behandelt werden, und zwar ab zwei Wochen nach Therapiebeginn, haben Anspruch auf die Risikoerfassung hoher Blutdruck. Zur antihypertensiven Therapie zählen unter anderem Blutdrucksenker wie Clonidin, Moxonidin, Doxazosin), Diuretika, Betablocker, Calciumkanalblocker und ACE-Hemmer, Sartane.
Voraussetzungen
Die Leistungserbringung erfolgt durch pharmazeutisches Personal der versorgenden Apotheke.
Wie oft können Versicherte die pharmazeutische Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Einmal alle zwölf Monate. Eine zusätzliche Messung kann erfolgen, wenn die Medikation umgestellt wird. Jedoch ist ein erneutes Messen erst ab zwei Wochen nach dem Einlösen einer Neuverordnung möglich.
Doku und Vergütung
Für die standardisierierte Risikoerfassung hoher Blutdruck können Apotheken 11,20 Euro netto abrechnen. Verwendet wird der Muster-Abrechungsbeleg und das Sonderkennzeichen 17716872.
„Die Dienstleistung erhält die dritte zur Auszahlung anstehende Priorität für den Fall, dass die Summe der Abrechnungspreise der von allen öffentlichen Apotheken quartalsweise zur Abrechnung eingereichten pharmazeutischen Dienstleistungen den zur Verfügung stehenden Ausschüttungsbetrag überschreitet.“
Die Doku erfolgt über den „Informationsbogen Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck)“ – dieser wird einmal kopiert und in der Apotheke neben der unterschriebenen Vereinbarung und der Quittierung der Dienstleistung aufbewahrt. Das Original wird dem/der Kund:in übergeben.
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