Die Pille gehört nach wie vor zu den häufigsten Verhütungsmitteln. Doch orale Kontrazeptiva sind mit Risiken verbunden. Nicht umsonst gilt hierzulande eine Verschreibungspflicht. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt aktuell vor einem Angebot für die Pille aus dem Internet.
Auch wenn hormonfreie Methoden zur Verhütung immer gefragter werden, hat die Pille noch immer knapp die Nase vorn. Und die Auswahl an oralen Kontrazeptiva ist groß, von Minipille über Kombipräparate oder Mikropille ist alles dabei. Eines haben alle Varianten jedoch gemeinsam: Ohne Arztrücksprache geht nichts. Denn die Pille unterliegt der Verschreibungspflicht. Und zwar nicht umsonst. Stichwort Thromboserisiko. Mehr noch: „Viele Frauen und Mädchen vertragen die Pille gut, aber sie kann eben auch Nebenwirkungen auslösen, etwa Blutungsunregelmäßigkeiten, Akne, Stimmungsschwankungen, Gewichtszunahme oder ein reduziertes Lustempfinden“, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Genau deshalb sollte die Einnahme nicht eigenmächtig, sondern nur unter ärztlicher Betreuung erfolgen.
Die Verbraucherschützer:innen warnen daher vor Angeboten für die Pille aus dem Internet. So bietet beispielsweise ein irländisches Unternehmen über die Plattform prio.one die Möglichkeit, orale Verhütungspräparate ganz einfach online zu bestellen. Das Problem: Anstelle einer ärztlichen Beratung ist dafür lediglich das Durchklicken eines digitalen Fragebogens notwendig. Anschließend gibt es entweder ein Rezept für das orale Kontrazeptivum oder die Pille kann direkt über den Shop nach Hause bestellt werden.
Pille aus dem Internet widerspricht ärztlichen Standards
Dies sei jedoch nicht mit der ärztlichen Berufsordnung vereinbar, kritisiert die Verbraucherzentrale. Denn: Eine Beratung und/oder Behandlung nur über Telefon, Video oder andere Kommunikationsmedien sei nur zulässig, wenn „dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird“, mahnen die Verbraucherschützer:innen mit Verweis auf die Musterberufsordnung für Ärzte. Dies gelte EU-weit.
Bei der Bestellung können außerdem Rabattcodes genutzt werden, die Nutzerinnen über Influencer:innen in den Sozialen Medien erhalten, die für prio.one werben. Darin sieht die Verbraucherzentrale einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz, wonach Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur „bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben“, erlaubt ist.
Auch preislich kann das Angebot oft nicht überzeugen. Denn die Pille aus dem Internet muss im Shop immer komplett selbst bezahlt werden. Für gesetzlich Versicherte unter 22 Jahre übernehmen hierzulande allerdings die Kassen die Kosten für orale Kontrazeptiva. Die verpflichtende Zuzahlung muss ab 18 Jahren geleistet werden.
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