Ab 1. Juli: Hashwert für alle Rezepturen Pflicht
Seit Juli 2021 muss für die Abrechnung von Rezepturen mit Cannabis sowie bei parenteralen Zubereitungen oder Substitutionsarzneimitteln der Hashwert auf das Rezept aufgedruckt werden. Eigentlich war die verpflichtende Einführung des Hashwertes für alle Rezepturen zum 1. Januar 2022 geplant, aber aufgrund von technischen Problemen bei der Umsetzung wurde eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2022 vereinbart. Somit ist ab dem 1. Juli der Hashwert für alle Rezepturen Pflicht.
Ab dem 1. Juli 2022 sind der Hashwert und die Z-Datenlieferung für alle Rezepturen verpflichtend. Ist es Apotheken aus technischen Gründen noch nicht möglich, die Bedruckung zu gewährleisten, sollten sich diese mit ihrem Softwarehaus in Verbindung setzen – denn die Datenlieferung ist gemäß der Technischen Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 Absatz 3 SGB V zwingend notwendig. In der Technischen Anlage ist unter 4.14 „Abrechnung von Papierrezepten mit elektronischen Zusatzdaten und Hashwert und E-Rezepten mit Zusatzdaten“ der Hashwert geregelt.
So setzt sich der Hashwert zusammen:
PZN (10-stellig): Stellen 1–10
Faktor (3-stellig): Stellen 11–13
Taxe (7-stellig): Stellen 14–20
PZN (10-stellig): Stellen 21–30
Faktor (3-stellig): Stellen 31–33
Taxe (7-stellig): Stellen 34–40
Was ist der Hashwert?
Der Hashwert ist eine 40-stellige Zahl, die von der Apotheke in die zweite und dritte Taxzeile des Rezeptes aufgedruckt wird. So wird das Papierrezept mit den zusätzlich elektronisch übermittelten Abrechnungsdaten verknüpft. In der ersten Taxzeile finden die Sonder-PZN und die Gesamttaxe einen Platz. Dann darf aus technischen Gründen auf einem Rezept nur noch eine Rezeptur verordnet werden, wie es ohnehin im Bundesmantelvertrag für Ärzt:innen geregelt ist. Dieser richtet sich aber nicht an die Apotheke, sondern an die Ärzt:innen. Eine Prüfpflicht besteht daher nicht. Das bedeutet, dass es Apothekenmitarbeiter:innen nicht verboten ist, ein Rezept zu beliefern und abzurechnen, auf dem mehrere Rezepturen verordnet sind. Im Rahmenvertrag ist dazu keine Vorgabe zu finden. Doch ab Juli – wenn der Hashwert für alle Rezepturen verpflichtend ist – gibt es ein Platzproblem in puncto Rezeptdruck.
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