Weniger als die Hälfte der Angestellten bekommt Urlaubsgeld – aber wer hat Anspruch?
Die Inflationsrate liegt aktuell bei rund 8 Prozent – Zeit für eine Finanzspritze, denn auch der Urlaub steht vor der Tür. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass sich weniger als die Hälfte der Angestellten (46 Prozent) über Urlaubsgeld freuen kann. Unter den PTA liegt die Quote jedoch deutlich darunter.
Mehr als jede/r zweite Angestellte geht in puncto Urlaubsgeld leer aus – nur 46 Prozent erhalten die Finanzspritze. Doch woran liegt das? „Der mit Abstand wichtigste Faktor ist die Tarifbindung“, stellt die Hans-Böckler-Stiftung klar. So erhalten 74 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen Urlaubsgeld, in Unternehmen ohne Tarifbindung sind es hingegen nur 36 Prozent.
Und auch bei den folgenden Faktoren spielt die Tarifbindung eine Rolle: In den neuen Bundesländern wird seltener Urlaubsgeld gezahlt als in den alten Bundesländern (32 Prozent vs. 48 Prozent) – weil es im Osten weniger Tarifbindung gibt. Und auch bei den Geschlechtern zeigen sich Unterschiede: 49 Prozent der Männer und 41 Prozent der Frauen erhalten Urlaubsgeld. Ob Angestellte die Sonderzahlung bekommen oder nicht, ist aber auch vom Monatseinkommen abhängig. Geringverdiener:innen mit einem Bruttomonatslohn von weniger als 2.300 Euro erhalten nur zu 36 Prozent Urlaubsgeld. In den darüberliegenden Entgeltgruppen sind es hingegen rund 49 Prozent, denn im Niedriglohnsektor gibt es seltener Tarifverträge.
Wie hoch das Urlaubsgeld ausfällt, ist abhängig von der Branche. Die Sonderzahlung variiert zwischen 180 Euro und 2.627 Euro.
Urlaubsgeld in der Apotheke
Wie der große PTA-Gehaltsreport powered by PTA IN LOVE zeigt, erhalten nur 21 Prozent der Kolleg:innen Urlaubsgeld. Andere Sonderzahlungen werden hingegen häufiger geleistet. Immerhin dürfen sich beinahe sechs von zehn PTA (57 Prozent) über Weihnachtsgeld freuen – 36 Prozent erhalten ein dreizehntes Monatsgehalt, 53 Prozent haben einen Corona-Bonus erhalten.
Wer hat eigentlich Anspruch?
Zahlen Chef:innen Urlaubsgeld, ist dies eine zusätzliche Leistung, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus dem Tarifvertrag ergeben oder wenn die Sonderzahlung im Arbeitsvertrag vereinbart und festgehalten wurde. Ist beides nicht der Fall, gibt es eine dritte Möglichkeit – die „betriebliche Übung“. Hat der/die Arbeitgeber:in über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren regelmäßig, zum selben Zeitpunkt und in gleicher Höhe Urlaubsgeld gezahlt, kann sich aufgrund der sogenannten betrieblichen Übung ein Anspruch ergeben, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mitteilt. Allerdings muss die Zahlung unwiderruflich erfolgt sein. „Zahlt ein Arbeitgeber, teilt aber mit, dass die Zahlung freiwillig erfolgt und der Widerruf vorbehalten wird, kann dies dem Anspruch entgegenstehen.“
Laut § 18 Bundesrahmentarifvertrag steht den Apothekenmitarbeiter:innen eine Sonderzahlung in Höhe von 100 Prozent des tariflichen Monatsverdienstes zu. Anspruch haben Angestellte, die länger als sechs Monate beschäftigt sind. Die Summe muss spätestens mit dem Novembergehalt auf dem Konto sein. Die Auszahlung kann aber auch gesplittet werden, sodass sich Apotheker:innen, PTA und PKA im Sommer und zur Weihnachtszeit auf einen „Geldregen“ freuen können.
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