Zum Monatsende ist Schluss mit den kostenlosen Bürgertests. Wie es danach weitergeht, ist noch offen. Fest steht: Es wird eine Lösung geben, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Und dann ist da noch BA.5.
Bis zum 30. Juni besteht gemäß § 4a Coronavirus-Testverordnung (TestV) Anspruch auf kostenlose Bürgertests mittels PoC-Antigen-Tests, und zwar für asymptomatische Personen. Wie geht es danach weiter? Die Antwort liefert das Bundesgesundheitsministerium (BMG).
„Bis zum Monatsende gilt die TestV, danach wird es eine Lösung geben. Wie die aussehen wird, bleibt noch abzuwarten“, teilt ein Sprecher aus dem BMG auf Nachfrage mit. Es bleibt also spannend.
Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach will zudem an der Maskenpflicht festhalten. „Wir müssen im Herbst auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Die Pandemie ist noch nicht vorbei“, appelliert der Minister, der für den kommenden Herbst besser vorbereitet sein will als sein Vorgänger. Zudem warnt Lauterbach vor einem Corona-Herbst.
„Ein weiterer unvorbereiteter Herbst wäre nicht vertretbar. Deswegen werden wir ein #Impfkonzept und für alle Varianten den richtigen #Impfstoff haben“, twittert das BMG.
So sollen „die Impfzentren offen sein, wir werden Impfstoff haben, übrigens auch für ganz unterschiedliche Varianten, wir werden auch Testzentren haben, wir werden Tests anbieten.“
Hierbei richtet der Minister auch den Blick nach Portugal, wo sich die Omikron Subvariante BA.5 ausbreitet und das Infektionsgeschehen bestimmt. Lauterbach hält die Mutation für „ansteckender und gefährlicher“ als BA.1. So könnte BA.5 im Herbst die Variante sein, mit „der wir kämpfen müssen.“
Denn BA.5 ist in Deutschland längst angekommen. Während der Anteil an BA.1 sinkt, steigt laut Wochenbericht des Robert-Koch-Instituts vom 25. Mai der Anteil an BA.5. „Der Anteil von BA.1 mit 0,1 Prozent (0,3 Prozent inkl. der BA.1 Sublinien) ist weiter zurückgegangen. […] Der Anteil von BA.5 nahm weiter zu und lag in KW 19/2022 bei 2,5 Prozent.“ Nur eine Woche später, hat sich der Anteil bereits verdoppelt. „Der Anteil von BA.5 nahm weiter zu und lag in KW 20/2022 bei 5,2 Prozent.“
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Kinderkrankentage: Verringert Teilzeit den Anspruch?
Sowohl in diesem als auch im kommen Jahr können berufstätige Eltern jeweils bis zu 15 Kinderkrankentage beanspruchen. Ihr Gehalt bekommen …
Diamorphin: Zugang zu „Heroin“ auf Rezept soll erleichtert werden
Diamorphin kommt in der Substitutionstherapie zum Einsatz. Seit 2009 gibt es das „Heroin“ auf Rezept. Seitdem ist die Zahl der …
Adexa-Positionspapier: Aufstiegschancen für PTA
Am 16. Dezember stellt Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Vertrauensfrage und ebnet damit den Weg für Neuwahlen. An die neue …