Mit dem Markteintritt der Lenalidomid-Generika kommen Neuerungen in puncto T-Rezept auf die Arztpraxen und Apotheken zu. Dies ist nur ein Thema unserer FAQ. Wir liefern dir außerdem Infos, ob ein T-Rezept aus dem Ausland beliefert werden darf, wie viele Arzneimittel auf einem Formular verschrieben werden dürfen und ob eine Notfallverschreibung möglich ist. Hier kommen die FAQ zum T-Rezept.
§ 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wurde geändert. Konkret geht es um die Verschreibung von T-rezeptpflichtigen Arzneimitteln.
Lenalidomid-Verordnung: Worauf ist zu achten?
Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert, müssen Ärzt:innen „auf allen im Umlauf befindlichen T-Rezepten den Satzteil ‚… sowie die aktuelle Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels …‘ im zweiten Pflichtfeld streichen, sofern sie den Austausch des verschriebenen Arzneimittels nach der Aut-idem-Regelung ermöglichen möchten.“ Ist dies der Fall, müssen die Mediziner:innen den Patient:innen das notwendige medizinische Informationsmaterial gemäß der Fachinformation aushändigen, aber nicht mehr die Gebrauchsinformation des verschriebenen Fertigarzneimittels. Diese wird bei Abgabe des Fertigarzneimittels in der Apotheke in Form der Packungsbeilage an die Patient:innen übergeben.
Unverändert bleibt die Pflicht für Ärzt:innen, auch das zweite Pflichtfeld anzukreuzen, und das unabhängig davon, ob der genannte Satzteil gestrichen wird oder nicht. Ärzt:innen bestätigen mit dem Kreuz, alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten und das Schulungsmaterial ausgehändigt zu haben.
Außerdem muss das Kreuz für „In-Label“- oder „Off-Label“-Use gesetzt werden.
Haben Ärzt:innen ein Kreuz zu viel gesetzt, hast du zwei Möglichkeiten: Du kannst ein neues Rezept anfordern oder das vorliegende Rezept von der Praxis ändern lassen und dies am besten mit Stempel, Datum und Unterschrift quittieren.
Die Arzneimittelverschreibungsverordnung schreibt nicht vor, ob die Kreuze handschriftlich oder maschinell gesetzt werden.
Wie lange ist ein T-Rezept gültig?
T-Rezepte sind sieben Tage (sechs Tage plus Ausstellungsdatum) gültig und müssen in dieser Frist beliefert werden. Achtung: Hat der/die Ärzt:in versäumt, das Ausstellungsdatum anzugeben, darf die Apotheke den Malus nicht heilen, wie es beispielsweise bei den rosa Kassenrezepten möglich ist. Das Verbot liefert der Rahmenvertrag in § 6.
Wie viele Verordnungen darf ein T-Rezept enthalten?
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) liefert die Antwort. „Die aktuellen T-Rezept-Formulare sowie alle ab dem 15.9.2011 vom BfArM ausgegebenen T-Rezepte, dürfen nur noch eine Verordnung enthalten.“ Das heißt im Klartext: Es darf nur noch ein lenalidomid-, pomalidomid-, und thalidomidhaltiges Arzneimittel mit einer PZN auf einem T-Rezept verschrieben werden. Allerdings ist es möglich, mehrere Packungen dieses einen Arzneimittels zu verordnen. Nicht erlaubt ist hingegen die Verschreibung eines Arzneimittels mit verschiedenen Wirkstoffstärken auf einem T-Rezept.
Ist eine Notfallverschreibung möglich?
Anders als ein BtM-Rezept, das im Ausnahmefall nicht gelb sein muss, ist eine Notfallverschreibung für lenalidomid-, pomalidomid-, und thalidomidhaltige Arzneimittel auf einem anderen Rezeptformular als dem T-Rezept nach den gesetzlichen Vorschriften nicht vorgesehen.
Darf eine Verschreibung über lenalidomid-, pomalidomid-, und thalidomidhaltige Arzneimittel aus dem Ausland beliefert werden?
Nein. Die Abgabe dieser Arzneimittel ist nur bei Vorlage eines vorschriftsmäßig ausgestellten T-Rezeptes erlaubt, und zwar unabhängig davon, ob das Rezept aus der EU oder einem Drittstaat stammt.
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