Mit dem Inkrafttreten der Änderung des Infektionsschutzgesetzes am 1. Juni 2021 wurden die Corona-Sonderregeln unabhängig von der pandemischen Lage bis Ende Mai 2022 verlängert und den Apotheken mehr Beinfreiheit in der Versorgung der Patient:innen ermöglicht. (SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung aus April 2020). Doch die Verordnung läuft bald aus. Die gute Nachricht: Ein Referentenentwurf sieht eine Verlängerung der Sonderregeln bis zum 25. November 2022 vor. Wir haben bei den gesundheitspolitischen Expert:innen der einzelnen Parteien nachgefragt, wie sie zu einer Verstetigung der Ausnahmeregelungen stehen.
Die AMVersV beschert den Apotheken seit April 2020 mehr Freiräume bei der Arzneimittelabgabe. Denn Apotheken haben aufgrund der Corona-Sonderregeln erweiterte Auswahlmöglichkeiten und können von verschiedenen Vorgaben abweichen. Damit könnte demnächst Schluss sein.
„Wie stehen Sie zu einer Verstetigung oder Verlängerung aller/einzelner Corona-Sonderregeln? Sind diese aus Ihrer Sicht nötig, um die Patientenversorgung zu sichern – auch mit Blick auf Lieferengpässe und weitere Pandemie-unabhängige Faktoren?“ Das wollten wir von den gesundheitspolitischen Expert:innen der einzelnen Parteien wissen. Hier kommen die Antworten.
Saskia Weishaupt MdB
Obfrau im Gesundheitsausschuss, Bündnis 90/ Die Grünen
„Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung läuft nach derzeitigem Stand am 31. Mai 2022 aus. Ob eine Verlängerung oder Verstetigung einzelner Regelungen, wie beispielsweise zur Betäubungsmittelverschreibungsverordnung, sinnvoll ist, muss auch im Lichte einer Bilanzierung der bestehenden Ausnahmeregelungen entschieden werden. Sollten positive Erfahrungen eine Verstetigung einzelner Regelungen rechtfertigen, werden wir dies unterstützen.”
Hinweis: Die Antwort haben wir erhalten, bevor der Referentenentwurf eine Verlängerung der Corona-Sonderregeln bis zum 25. November 2022 vorsah.
Nicole Westig, MdB
Pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion
„Zunächst finde ich es richtig, dass wir langsam wieder in einen Zustand der Normalität zurückkehren. Gleichzeitig müssen wir schauen, was uns im kommenden Herbst für eine Situation erwartet. Hier ist es in unseren Augen wichtig, dass wir uns gut vorbereiten. Dazu gehört auch die Frage: Welche Sonderregelungen haben besonders gut funktioniert, was müssen wir ggf. schnell wieder aufnehmen, falls die nächste Welle der Pandemie auf uns zukommt?
Davon abgesehen halte ich es immer für ratsam, erfolgreiche Projekte aus der Praxis daraufhin zu prüfen, ob sie dauerhaft erhalten bleiben können. Hier ist eine gute Rückkoppelung mit den Beteiligten vor Ort wichtig. Wir haben in vielen Bereichen der Gesundheitsversorgung gesehen, dass eigentliche Übergangslösungen für die Regelversorgung sinnvoll sein können, manche sind mittlerweile schon auf dem Weg dahin. Auch niedrigschwellige Angebote zur Impfung, wie sie etwa bei den Apotheken möglich waren, sollten bleiben.“
Tino Sorge, MdB
Gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
„Wir müssen die pandemiebedingten Sonderregelungen auf den Prüfstand stellen und uns anschauen, was sich während Corona bewährt hat und auch für die Zeit danach beibehalten werden kann. Impfen in Apotheken ist ein gutes Beispiel hierfür. Die Bundesregierung hat die in der letzten Legislaturperiode eingeführten Modellvorhaben zu den Grippeschutzimpfungen in Apotheken vor kurzem verstetigt. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass diese Entwicklung auch in anderen Bereichen möglich ist. Die CDU/CSU-Fraktion wird sich Verbesserungen in der Versorgung auf jeden Fall nicht verschließen.“
Martin Sichert, MdB
Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion
„Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass das Gesundheitswesen mit viel zu viel Bürokratie überfrachtet ist und begrüßen daher jeden Schritt, der dazu führt, Bürokratie zu reduzieren.
Sämtliche Regeln, die sich bewährt haben, sollten dauerhaft aufrechterhalten und damit Bürokratie abgebaut werden.“
Eine Antwort von SPD und Die Linke steht noch aus.
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