Endlich Feierabend: Nach einem langen Tag in der Apotheke freust du dich auf dein Zuhause. Doch viel Zeit zum Entspannen bleibt nicht, denn nach der Spätschicht wartet am nächsten Morgen der Frühdienst? Eigentlich ein No-Go, Stichwort Ruhezeit. Doch die können viele Angestellte offenbar gar nicht einhalten.
Die Pausen- und Ruhezeiten sind für Arbeitnehmer:innen und damit auch Apothekenangestellte klar geregelt, und zwar im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Darin heißt es, dass Arbeitnehmende nach der Beendigung ihrer täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einhalten müssen, bevor sie sich wieder an die Arbeit machen dürfen.
Ausnahmen gibt es zwar, allerdings nur, „wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird“, heißt es im Gesetz weiter. Auch bei Rufbereitschaft kann die Ruhezeit ausnahmsweise verkürzt werden. Das bedeutet: Hat die Apotheke bis 22 Uhr oder sogar 24 Uhr geöffnet und du hast die Spätschicht, darfst du am nächsten Morgen nicht die Frühschicht übernehmen. So weit die Theorie.
Pausen- und Ruhezeit kommt bei vielen zu kurz
Das Problem: Offenbar hält sich fast jede/r fünfte Beschäftigte nicht an die Vorgaben. Das geht aus einem Bericht der Rheinischen Post unter Berufung auf Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales als Antwort auf eine Anfrage der Linken hervor. Demnach zeige sich bei 18 Prozent der Erwerbstätigen, dass die Ruhezeit nicht eingehalten werden könne. Der Grund: zu viel zu tun.
Mehr noch. Fast drei von zehn Angestellten können auch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen nicht wahrnehmen. Wenig überraschend sind Gesundheits- und Sozialberrufe mit 43 Prozent besonders von der Problematik betroffen.
Zur Erinnerung: Laut ArbZG sind bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden 30 Minuten Pause, bei mehr als neun Stunden Arbeit 45 Minuten Pflicht.
Die Lösung: Arbeitszeiterfassung
Für die Politiker:innen der Linken ein alarmierendes Ergebnis. Sie fordern daher den Bundestag auf, ein Gesetz zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung auf den Weg zu bringen. Diese ist laut EU-Vorgabe bereits seit 2019 Pflicht, die Umsetzung ist jedoch Ländersache und lässt hierzulande auf sich warten. „Dies verursacht große Rechtsunsicherheit und erschwert es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weiterhin, ihre gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitlichen Schutzansprüche durchzusetzen“, heißt es von der Linken. Dies müsse sich ändern und die Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie der Ruhepausen zur Pflicht werden.
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