Der Sommer steht vor der Tür und das bedeutet in der Apotheke neben Hitze vor allem eins: die Urlaubssaison startet. Während die Vorfreude bei Urlauber:innen groß ist, denken die Kolleg:innen oft mit Schrecken daran. Stichwort Urlaubsvertretung. Doch wer muss sich überhaupt darum kümmern und welche Regelungen gelten?
Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr. Wer wann freinimmt und bis wann der Antrag eingereicht sein muss, ist klar geregelt. Laut Bundesrahmentarifvertrag kann nämlich der/die Chef:in entsprechende Zeiträume für das Einreichen von Urlaubsanträgen festlegen – zu Beginn oder zum Ende des Jahres. Außerdem müssen Vorgesetzte den Urlaubsantrag innerhalb von vier Wochen beantworten. Ablehnen dürfen sie übrigens nur in begründeten Ausnahmefällen. Steht der Erholung also nicht mehr im Wege. Wäre da nur nicht die Sache mit der Organisation der Urlaubsvertretung. Aber musst du dich überhaupt selbst darum kümmern oder übernimmt dies der/die Arbeitgeber:in.
Urlaubsvertretung: (K)eine Chefsache?
So viel vorweg: Es kommt darauf an. Grundsätzlich können Arbeitgebende selbst jemanden als Vertretung festlegen oder aber verlangen, dass Arbeitnehmende eigenständig organisieren, wer während des Urlaubs die Aufgaben übernimmt. In der Apotheke sollte allerdings sichergestellt sein, dass genügend Kolleg:innen vor Ort sind, um Rezepturen anzufertigen, Kund:innen zu beraten und Co. Dies muss im Dienstplan entsprechend berücksichtigt werden. Kein Wunder, dass die Apothekenleitung oft spätestens zu Beginn des Jahres eine Jahresurlaubsplanung wünscht.
Eines steht allerdings fest: Vor- oder Nacharbeiten musst du deinen Urlaub jedenfalls nicht. Zugegeben, in der Apotheke ist dies ohnehin nur schwer möglich. Trotzdem können Arbeitgebende verlangen, dass du deine Abwesenheit so gut wie möglich vorbereitest, sodass der Rest des Teams nicht allzu viel Mehrarbeit hat. So solltest du bei deinem „Abschied“ keine Rezepturen zurücklassen oder den Kolleg:innen ungeklärte Anliegen ohne Notizen hinterlassen.
Übrigens: Sind mehrere Kolleg:innen im Urlaub und fällt dann noch jemand krankheitsbedingt aus, kann es in der Apotheke ganz schön brenzlig werden. Hier besteht die Möglichkeit, eine Überlastungsanzeige zu schreiben. Damit soll der/die Vorgesetzte darauf hingewiesen werden, dass die Mehrarbeit kaum zu schaffen ist und Fehler durch die hohe Arbeitsbelastung nicht ausgeschlossen werden können. Zugleich bittest du damit um Abhilfe, um dir selbst, Kolleg:innen oder Dritten nicht zu schaden. Außerdem soll die Überlastungsanzeige als eine Art Haftungsbefreiung dienen.
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