Nach rund drei Monaten gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Sachen Tamoxifen-Engpass vorsichtige Entwarnung. Patient:innen dürfen wieder mit Großpackungen versorgt werden. Das Problem: Zuvor muss die Importware aufgebraucht werden. Für Apotheken heißt es also Stückeln, während Patient:innen nun für Tamoxifen-Importe draufzahlen müssen.
Entspannung beim Tamoxifen-Engpass: Nachdem das Bundesgesundheitsministerium im Februar einen Versorgungsmangel nach § 79 Absatz 5 AMG ausgerufen und damit zahlreiche Erleichterungen zur Sicherung der Versorgung ermöglicht hat, stabilisiert sich die Versorgungslage derzeit. Die beschlossenen Maßnahmen scheinen gewirkt zu haben, heißt es vom BfArM. Allen voran die Möglichkeit des Imports tamoxifenhaltiger Arzneimittel. Neben der Einfuhr von Millionen Tabletten, informierte Hersteller Sandoz Anfang April außerdem über eine Sonderproduktion von Tamoxifen 20 mg HEXAL, um die Versorgung der Patient:innen in Deutschland sicherzustellen.
Offenbar mit Erfolg. „Konkret bedeutet dies, dass in der Summe der noch zur Verfügung stehenden importierten Arzneimitteln und den bereits regulär verfügbaren Arzneimitteln eine hinreichende Versorgung erreicht werden kann, sofern keine Überbevorratungen stattfinden“, stellt das BfArM klar. Damit könnten Maßnahmen wie die vorrangige Verordnung und Abgabe von N1-Packungen aufgehoben und künftig auch wieder Verordnungen über N3-Packungen beliefert werden.
Bündeln = mehrfache Zuzahlung: Patient:innen zahlen für Tamoxifen-Importe drauf
An der bisherigen Vorgabe, trotz Wiederverfügbarkeit zunächst die Importware abzugeben, um die Versorgung nicht erneut zu gefährden, ändert sich allerdings vorerst nichts. Und das bedeutet: Es ist Stückeln angesagt. „Das BfArM empfiehlt bei einer Verordnung einer Packungsgröße N3 (bis zu 100 Tabletten), die verfügbaren kleinen Packungsgrößen à 30 Tabletten der gemäß § 79 Abs. 5 AMG importierten Arzneimittel zu bündeln.“
Wäre da nur nicht das Problem mit der Zuzahlung. Denn diese müssen Kund:innen pro abgegebener Packung leisten, und das gilt auch beim Stückeln beziehungsweise Bündeln. Wird also eine N3-Packung verordnet und die Apotheke gibt stattdessen wie empfohlen drei importierte N1-Packungen ab, fällt dreimal eine Zuzahlung an. Patient:innen müssen für die Tamoxifen-Importe nun also draufzahlen.
Angesprochen auf die Zuzahlungsproblematik, wenn der Empfehlung gefolgt wird, erklärt ein BfArM-Sprecher: „Die dahingehenden Regelungen legt nicht das BfArM fest.“ Eine Antwort des GKV-Spitzenverbandes steht noch aus.
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