Vitamin E ist seit dem 8. April in der OTC-Ausnahmeliste aufgeführt und somit unter bestimmten Voraussetzungen auch für Erwachsene erstattungsfähig.
OTC-Arzneimittel werden seit 2004 nicht mehr grundsätzlich von den Kassen erstattet, denn die Kassen zahlen die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel nur bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr oder für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahren. Wie immer gibt es Ausnahmen und die sind in der OTC-Ausnahmeliste der Anlage I der Arzneimittelrichtlinie zu finden. Welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel in die Liste aufgenommen werden, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Antrag. Neu aufgeführt ist Vitamin E, und zwar unter Position 42 b.
„Vitamin E (als Monopräparat) nur zur Behandlung von Vitamin-E-Mangel-Ataxie (AVED).“
Somit ist die Abgabe von Vitamin E zulasten der Kasse erlaubt, wenn das Präparat im Rahmen der festgelegten Indikation verordnet ist. Allerdings ist der/die Ärzt:in nicht verpflichtet, eine Diagnose auf dem Rezept anzugeben. Wird der Vermerk vorgenommen, besteht für die Apotheke eine erweiterte Prüfpflicht.
Merke: Hat der/die Ärzt:in keine Diagnose angegeben, darf die Apotheke das Rezept zulasten der Kasse beliefern. Rabattverträge beachten!
Ist eine Diagnose vermerkt, muss die Apotheke prüfen, ob die angegebene Diagnose mit den Kriterien des G-BA übereinstimmt. Ist dies der Fall, darf unter Berücksichtigung der Rabattverträge geliefert werden, wenn nicht, muss der/die Patient:in selbst für die Kosten aufkommen.
Der G-BA legt fest, welche apothekenpflichtigen Medikamente bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten und von den Praxen ausnahmsweise zulasten der Kassen verordnet werden können. In der Begründung zur Aufnahme von Vitamin E heißt es: „Aufgrund angeborener Funktionsstörungen des alpha-Tocopherol-Transferproteins (TTPA), welche zu stark erniedrigten Vitamin-E-Plasmaspiegeln führen, kommt es bei AVED oftmals schon im Kindes- und Jugendalter zu schwerwiegenden Störungen der Bewegungs- und Sprachfähigkeit sowie weiteren neuro- und muskeldegenerativen Störungen. Hierbei handelt sich um eine schwerwiegende Erkrankung.“ Für diese gebe es neben der symptomatischen Behandlung bislang nur eine therapeutische Intervention, die das Fortschreiten verhindern und möglicherweise teilweise rückgängig machen kann. „Es entspricht dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse, dass durch hohe (supraphysiologische) Gaben von Vitamin E (Tocopherol) AVED verlangsamt oder möglicherweise behandelt werden kann.“
Das Fazit der Expert:innen: „Sofern bei Betroffenen einer Ataxie die medizinische Diagnose einer AVED gestellt […] wird, können Vitamin-E-haltige Arzneimittel mit einer entsprechenden Zulassung ausnahmsweise zu Lasten der GKV verordnet werden, da diese den Therapiestandard darstellen.“
Neben Vitamin E sind weitere Vitamine in der OTC-Ausnahmeliste geführt. Dazu gehören Vitamin D, Vitamin K, Vitamin B6, wasserlösliche Vitamine auch in Kombinationen nur bei der Dialyse sowie wasserlösliche Vitamine, Benfotiamin und Folsäure als Monopräparate.
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