OTC und doch erstattungsfähig: Der OTC-Switch von Levonorgestrel und Ulipristalacetat liegt sieben Jahre zurück und doch kann die „Pille danach“ zulasten der Kasse verordnet werden, wenn auch nur altersabhängig.
Gründe für eine Verhütungspanne gibt es viele, ob Kondom gerissen oder Pille vergessen – es kann jede/n treffen. Dass zeigen auch die Zahlen: Hierzulande erleben etwa 2,4 Millionen Frauen einmal im Jahr eine Verhütungspanne. Soll eine ungewollte Schwangerschaft verhindert werden, ist die Apotheke oftmals die erste Anlaufstelle. Doch nicht immer muss die „Pille danach“ selbst gezahlt werden.
Wie lange empfängnisverhütende Mittel und Notfallkontrazeptiva zulasten der Kasse verordnet werden dürfen und erstattungsfähig sind, regelt § 24a Sozialgesetzbuch (SGB) V „Empfängnisverhütung“. Demnach haben Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr Anspruch auf die Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln sowie nicht verschreibungspflichtigen Notfallkontrazeptiva – vorausgesetzt, es liegt eine ärztliche Verordnung vor.
Ein Muster-16-Formular über die „Pille danach“ darf also für Frauen bis 22 Jahre zulasten der Kasse beliefert werden. Im Alter von 18 Jahren bis 22 Jahren wird die gesetzliche Zuzahlung fällig, es sei denn, es liegt eine Befreiung vor. Wurde die Altersgrenze von 22 Jahren überschritten, ist das Kassenrezept wie ein Privatrezept zu behandeln und keine Abgabe zulasten der Krankenkasse möglich. Die Versicherten müssen den Preis des Arzneimittels in vollem Umfang aus eigener Tasche zahlen.
Kontrazeptiva (nicht Notfallkontrazeptiva) können in begründeten medizinischen Ausnahmefällen auch für Frauen, die älter als 22 Jahre sind, zulasten der Kasse verordnet werden. Ärzt:innen sind in diesem Fall nicht zur Angabe einer Diagnose verpflichtet.
„Pille danach“
Empfohlen werden die Abgabe und die Beratung zu Notfallkontrazeptiva an die Frau persönlich. Auch eine Belieferung auf Vorrat ist im Regelfall nicht angezeigt. Die Abgabe an Mädchen jünger als 14 Jahre wird ohne Einverständnis eines/einer Erziehungsberechtigen nicht empfohlen und der Besuch einer gynäkologischen Praxis ist anzuraten.
Die „Pille danach“ sollte so schnell wie möglich nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr (uGV) eingenommen werden; am besten innerhalb von zwölf Stunden. Im Falle einer Verhütungspanne stehen zwei Wirkstoffe zur Auswahl – Levonorgestrel und Ulipristalacetat – beide können innerhalb von 72 Stunden nach der Verhütungspanne angewendet werden. Liegt der uGV länger als 72 Stunden, aber nicht länger als 120 Stunden zurück, ist Ulipristalacetat geeignet.
Beide Wirkstoffe verhindern den Eisprung. Hat dieser bereits stattgefunden, sind die Arzneistoffe nicht mehr wirksam. Weil der Zeitpunkt der Ovulation nicht zu 100 Prozent genau vorhergesagt werden kann, wird die Einnahme zu jedem Zeitpunkt des Menstruationszyklus empfohlen.
Levonorgestrel benötigt laut Bundesverband der Frauenärzte (bvf) eine Anlaufzeit von zwei Tagen, diese sei nötig, um den Eisprung zu verschieben. Das bedeutet: Wird der Arzneistoff erst 24 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen, wird der Eisprung erst nach drei Tagen verschoben, vorausgesetzt, er hat noch nicht stattgefunden. Ulipristalacetat wirke im Vergleich schneller und besitze eine Anlaufzeit von sechs Stunden.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
ADHS: Agakalin ist wieder lieferbar
Der Versorgungsengpass bei Atomoxetin ist durch einen Qualitätsmangel begründet, der in der Herstellung der Hartkapseln aufgetreten ist und starke Schwankungen …
Englische Ware: Trulicity fehlt bis 2026
Trulicity (Dulaglutid) kann bis zum 31. Dezember 2025 in englischer Aufmachung in Verkehr gebracht werden. Lilly kann seit knapp zwei …
BisoASS: ASS und Bisoprolol als Single Pill
Mit BisoASS bringt Apontis Pharma Acetylsalicylsäure und Bisoprolol als Single Pill auf den Markt. Die Fixkombi kommt in zwei verschiedenen …