Mutter-Kind-Kur für PTA
Muttersein ist ein Fulltime-Job. Kommt dann noch die Arbeit in der Apotheke dazu, sind Power, starke Nerven und Organisationstalent gefragt, denn alle To-dos unter einen Hut zu bekommen, kann eine echte Herausforderung sein. Da gilt es, die Kräfte gut einzuteilen, sodass niemand zu kurz kommt – vor allem du selbst nicht. Bei Dauerstress und zum Auftanken der Kraftreserven kommt die Mutter-Kind-Kur oder Mutter-Kur ins Spiel.
Als PTA sind stressige Situationen für dich keine Seltenheit und du wuppst täglich verschiedene Herausforderungen und auch zu Hause beweist du dich als Managerin und organisierst den Haushalt und die Familie. Doch ein stressiger Alltag kann nicht nur kräftezehrend sein, sondern auch schwerwiegende Folgen haben. Dazu gehören beispielsweise Schlafstörungen, Erschöpfung bis hin zum Burnout, Kopf- und Rückenschmerzen sowie Herz-Kreislauf-Beschwerden. Um die Grenze der Belastbarkeit nicht zu überschreiten, haben Mütter – und auch Väter – die Möglichkeit, den Akku in einer Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur wieder aufzuladen.
Die gesetzlichen Grundlagen für eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur sind in Sozialgesetzbuch (SGB) V in § 24 und § 41 geregelt.
§ 24 SGB V Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter und § 41 SGB V Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter: „Versicherte haben […] Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Rehabilitationsleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung; die Leistung kann in Form einer Mutter-Kind-Maßnahme erbracht werden. Satz 1 gilt auch für Vater-Kind-Maßnahmen in dafür geeigneten Einrichtungen.“
Die Kur wird von den Krankenkassen erstattet, dauert drei Wochen und kann in der Regel alle vier Jahre beantragt und durchgeführt werden. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest und ein entsprechender Kurantrag bei der Krankenkasse. Kinder können unter Umständen, beispielsweise wenn sie selbst krank sind oder nicht anderweitig betreut werden können, die Eltern begleiten. Im Mittelpunkt der Kur steht aber das Elternteil und dessen Gesundheit.
Für die Dauer der Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur muss kein Urlaub genommen oder eingereicht werden, der von der Kasse bewilligte Kurantrag gilt als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Für den Kuraufenthalt werden pro Tag 10 Euro fällig – für Kinder fallen keine Kosten an. Außerdem fällt eine Eigenbeteligung für Reisekosten an – „Versicherte zahlen für die Reisekosten einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der tatsächlichen Kosten. Das sind pro Fahrt und Person mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro“, informiert die AOK.
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