Vegetarismus und Veganismus gewinnen immer mehr an Bedeutung und damit auch entsprechende Ersatzprodukte für Fleisch, Fisch, Milch und Co. Das Problem: Es mangelt oft an einer eindeutigen Kennzeichnung. Jede/r Zweite ist beim Blick auf die Verpackung verwirrt.
Ob Sojaschnitzel, Hack aus Pflanzen oder Veggie-Bratwurst: Die Vielfalt an vegetarischen und veganen Produkten hat in den letzten Jahren deutlich zugelegt. Und auch die Nachfrage steigt. „Rund 60 Prozent der Verbraucher:innen kaufen zumindest ab und zu Ersatzprodukte für Fleisch und tierische Produkte“, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und verweist auf eine aktuelle Umfrage.
Doch die Kennzeichnung der Veggie-Produkte lässt oftmals zu wünschen übrig. „47 Prozent der Käufer:innen von veganen und vegetarischen Fleisch-, Fisch- und Milchersatzprodukten sind verwirrt von den verschiedenen Kennzeichnungen für vegane oder vegetarische Ersatzprodukte“,
So finden sich beispielsweise Formulierungen wie „Vegane panierte Stücke auf Seitanbasis Typ Hähnchen“ auf der Verpackung. Für Verbraucher:innen sei damit nur schwer ersichtlich, was sie bei dem Produkt erwartet, zum Beispiel im Hinblick auf Konsistenz und Zubereitung, so die Kritik. Hinzu kommen Wortneuschöpfungen, die es sogar erschweren, das Produkt überhaupt als vegane oder vegetarische Alternative zu erkennen.
Ersatzprodukte: Verbraucherschützer:innen für klare Kennzeichnung
„Vegane und vegetarische Ersatzprodukte müssen auf der Vorderseite eindeutig als vegan oder vegetarisch gekennzeichnet sein“, fordert daher der vzbv – und zwar mit Bezeichnungen, die schnell verständlich sind. „Auch Begriffe, die sich an das tierische Originalprodukt anlehnen sind dabei erwünscht, wenn eindeutig erkennbar ist, dass es sich um ein veganes oder vegetarisches Produkt handelt“, so die Verbraucherschützer:innen.
Achtung: Bei veganen Alternativen zu Milchprodukten ist eine Anlehnung an das Original gemäß EU-Regelung verboten. Daher findet sich im Supermarktregal beispielsweise auch keine „Hafermilch“, sondern „Haferdrink“.
Für besondere Verwirrung sorgen offenbar Ersatzprodukte, die den Zusatz „auf Basis von“ enthalten. Denn dadurch würden Verbraucher:innen oftmals einen deutlich höheren Anteil der Ersatzzutat erwarten als tatsächlich enthalten ist.
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