Die Isolationspflicht wird nicht beendet, stellt Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach heute klar. „Das war ein Fehler, für den ich auch persönlich verantwortlich bin.“ Dass es keine Quarantäneanordnung mehr geben wird, um die Gesundheitsämter zu entlasten, bleibt bestehen. Und auch in die Entscheidung zur Impfpflicht kommt Bewegung.
„Die Beendigung der Anordnung der Isolation nach Coronainfektion durch die Gesundheitsämter zugunsten von Freiwilligkeit wäre falsch und wird nicht kommen. Hier habe ich einen Fehler gemacht. Das entlastet zwar die Gesundheitsämter. Aber das Signal ist falsch und schädlich“, twitterte Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach heute Nacht. Denn: „Corona ist keine Erkältung. Daher muss es weiter eine Isolation nach Infektion geben. Angeordnet und kontrolliert durch die Gesundheitsämter.“ An der verkürzten Isolation von fünf Tagen hält der Minister fest.
Die Reaktionen auf das Ende der Isolationspflicht hätten gezeigt, dass ein falsches Signal gesendet wurde, beispielsweise, dass trotz Infektion zur Arbeit gegangen wird. Auch Fehleinschätzungen seien die Folge – wie, dass die Pandemie vorbei sei. Dabei sei es einzig um die Entlastung der Gesundheitsämter und nicht um Lockerungen gegangen. Erstere werde es auch geben, denn die Quarantäneanordnung für Kontaktpersonen durch die Gesundheitsämter entfällt künftig. Dabei gibt Lauterbach zu bedenken, dass auf eine infizierte Person bis zu acht Kontaktpersonen fallen können, die eine Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten müssten. „Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir keinen Spielraum für weitere Lockerungen“, mahnt er.
Quarantäne ist die „zeitlich befristete Abschottung bei einem Verdachtsfall“. In der Regel sind davon meist Kontaktpersonen von Infizierten betroffen. Durch die Quarantäne soll eine Virusverbreitung verhindert werden. Der erste Tag der Quarantäne beginnt dabei am Tag nach dem Kontakt zur infizierten Person.
Isolation oder auch Isolierung ist eine „behördlich angeordnete Maßnahme“, die nur Personen betrifft, die eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion haben, die per PCR-Test bestätigt wurde. Der Impfstatus spielt dabei keine Rolle. „Auch vollständig geimpfte Personen, die positiv getestet wurden und keine Symptome haben, müssen sich in Isolierung begeben“, informiert das Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Morgen soll die Impfpflicht beschlossen werden, so Lauterbach. Man habe sich auf einen Kompromissvorschlag geeinigt. So soll es sofort eine Impfpflicht ab 60 Jahren geben und ab 18 Jahren, wenn es im Herbst nötig sei. „So können im Herbst Lockdown-Maßnahmen verhindert werden, weil ungeimpfte Ältere geschützt wären. Für diesen Kompromiss werben Abgeordnete ab heute bis Donnerstag“, twitterte der Gesundheitsminister. Er gehe davon aus, dass dieser Vorschlag morgen im Bundestag beschlossen wird.
Update: Heute (Donnerstag, 7. April) hat der Bundestag über die Einführung einer Impfpflicht abgestimmt. Doch die Fraktionen stimmten gegen den Kompromissvorschlag einer Impfpflicht ab 60 Jahren.
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