Ob Corona, Sport, politische Entscheidungen oder das Verhalten der Apothekenleitung: Es gibt viele Themen, die auch in der Apotheke für ordentlich Zündstoff sorgen können. Zwar steht es dir und allen anderen im Team generell frei, die eigene Meinung zu äußern. Ist aber der Betriebsfrieden in Gefahr, gibt es bei der Meinungsfreiheit Grenzen.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist im Grundgesetz verankert. Und das gilt auch am Arbeitsplatz, stellt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) klar. „Arbeitnehmer:innen dürfen sich sogar kritisch mit den Verhältnissen im Betrieb auseinandersetzen und ihre Meinung insoweit betriebsöffentlich äußern.“ Wichtig dabei: Andere Personen dürfen dadurch nicht verletzt oder beleidigt werden. „Diffamierende oder ehrverletzende Äußerungen über Vorgesetzte und/oder Kollegen können durchaus ein Grund für eine Kündigung sein.“ Und dann ist da noch der Betriebsfrieden, den es bei der Meinungsfreiheit zu beachten gilt. Aber der Reihe nach.
Meinungsfreiheit darf Betriebsfrieden nicht stören
Auch wenn sich die Meinungsfreiheit ebenfalls auf den Arbeitsplatz erstreckt, sind Arbeitgebende und Arbeitnehmende per Bürgerlichem Gesetzbuch zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Das bedeutet, beide Seiten müssen die Rechte und Interessen des anderen respektieren. Äußerst du zum Beispiel sachliche Kritik an der Apothekenleitung, ist das in der Regel kein Problem. Versuchst du allerdings, die Kolleg:innen gegen den/die Chef:in aufzuhetzen und wirst beleidigend, ist Vorsicht geboten. Denn damit verstößt du nicht nur gegen die Rechte des/der Arbeitgebenden, sondern gefährdest auch den Betriebsfrieden. „Arbeitnehmer:innen müssen abwägen, inwiefern die Interessen des Arbeitgebers an einem störungsfreiem Betriebsablauf durch diese Äußerung beeinträchtigt sind“, heißt es vom DGB.
Ist also der Betriebsfrieden in Gefahr, hat die Meinungsfreiheit Grenzen, die es zu beachten gilt. Denn generell kann die Apothekenleitung jedes Verhalten verbieten, das sich negativ auf den Alltag in der Apotheke auswirkt – zumindest am Arbeitsplatz. Das heißt aber nicht, dass du in deiner Freizeit, zum Beispiel in der Pause, ungestört über den/die Chef:in herziehen oder andere Äußerungen tätigen darfst, die zu Auseinandersetzungen im Team führen können. Denn auch dadurch gerät der Betriebsfrieden in Schieflage. Kommt dies wiederholt vor, kann eine Abmahnung drohen. Ein Grund für eine Kündigung liegt vor, wenn durch dein Verhalten das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört ist, sodass sich auch in Zukunft keine Besserung einstellen wird.
Achtung: Vorsicht ist auch bei Social Media Posts und Co. geboten. Lassen sich dadurch Rückschlüsse auf die Apotheke ziehen, sodass diese mit der Äußerung in Verbindung gebracht wird, kann dir Ärger drohen. Dasselbe gilt, wenn du wissentlich falsche Tatsachen verbreitest.
Mehr aus dieser Kategorie
Bereitschaft in Pausenzeit: Kein Anspruch auf Vergütung?
Angestellte sind zwar gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu regelmäßigen Pausen verpflichtet, zur Arbeitszeit zählen diese jedoch nicht und werden daher auch …
Finanzielles Extra zur Gesundheit: Betriebliche BU
Neben einem Gehaltsplus können Arbeitgebende auch auf anderen Wegen ihre Wertschätzung zeigen und Angestellte beispielsweise bei der Altersvorsorge unterstützen. Außerdem …
dm baut Versandapotheke für OTC-Präparate auf
Die Drogeriekette dm baut eine eigene Versandapotheke auf. Marktingchef Sebastian Bayer sagte gegenüber dem Handelsblatt, dass man eine entsprechende Gesellschaft …