Ob unterwegs im Botendienst noch schnell eine Rückfrage mit dem/der Chef:in klären oder auf dem Weg zur Apotheke mal wieder eine Spontanänderung im Dienstplan koordinieren – es gibt viele Situationen, in denen ein Diensthandy auch für Apothekenmitarbeitende sinnvoll sein kann. Lassen sich Arbeitgebende darauf ein, gibt es trotzdem einiges zu beachten.
So viel vorweg: Ein genereller Anspruch auf ein Diensthandy besteht für Arbeitnehmende nicht, das gilt auch für PTA und andere Apothekenmitarbeiter:innen. Möchte der/die Chef:in jedoch, dass du dich zum Beispiel auch unterwegs um Anrufe oder ähnliches für die Apotheke kümmerst, muss er/sie dir dafür das nötige Equipment zur Verfügung stellen. Hier kommt das Diensthandy ins Spiel. Doch das kann Segen und Fluch zugleich sein. Einerseits, weil du nicht auf deine Kosten dein privates Smartphone für Berufliches nutzen musst. Andererseits erhöht dies den Druck, dich auch in deiner Freizeit mit der Apotheke zu beschäftigen.
Achtung: Egal ob Diensthandy oder privates Telefon – in Sachen Erreichbarkeit gibt es Grenzen. So bist du nicht verpflichtet, im Urlaub oder bei Krankheit auf Anrufe und/oder Nachrichten aus der Apotheke zu reagieren. Eine Ausnahme gibt es jedoch, und zwar, wenn ein Notfall vorliegt.
Auch wenn du selbst keinen Anspruch auf ein Diensthandy hast, musst du dieses annehmen, wenn der/die Chef:in es anbietet – zum Beispiel, um während des Botendienstes erreichbar zu sein. Bei Kündigung oder auf Verlangen des/der Arbeitgeber:in muss das Telefon wieder abgegeben werden.
Darf das Diensthandy privat genutzt werden?
Hier kommt es auf die vertragliche Regelung an, die mit der Übergabe des Diensthandys getroffen wird. Wird darin nicht ausdrücklich erlaubt, das Telefon auch für private Zwecke zu nutzen, ist dies tabu. Doch selbst mit der Erlaubnis des/der Chef:in gilt, dass Privates während der Arbeitszeit keinen Platz hat. Zu beachten ist außerdem der finanzielle Aspekt. Immerhin fallen für Anrufe und Co. Kosten an. Wer diese übernimmt, sollte ebenfalls vertraglich geregelt werden. Und dann ist da noch der Faktor Datenschutz. Hier sind Angestellte verpflichtet, sicherzustellen, dass keine Dritten auf sensible Daten aus der Apotheke zugreifen können.
Was passiert bei Verlust?
Geht das Diensthandy verloren oder wird beschädigt, müssen Angestellte nicht automatisch haften. Wie bei anderem Apothekeneigentum spielt die Frage nach der Fahrlässigkeit eine wichtige Rolle. Hast du beispielsweise absichtlich Tee oder Kaffee darüber geschüttet, um die Wasserfestigkeit zu testen, musst du für den Schaden aufkommen. Wurde das Telefon dagegen aus der Handtasche geklaut, in der Regel nicht.
Diensthandy von der Steuer absetzen?
Anders als bei einem privaten Handy, dass du auch für berufliche Belange nutzt, lässt sich das Diensthandy wohl kaum von der Steuer absetzen. Immerhin stellt der/die Chef:in dies zur Verfügung und trägt auch die Kosten dafür. Musst du dagegen auf dein eigenes Telefon zurückgreifen, kannst du die entstehenden Kosten für Dienstgespräche und Co. oftmals geltend machen. Auch ein Teil der Anschaffungskosten lässt sich absetzen, wenn du nachweisen kannst, zu welchem Anteil du das Handy auch beruflich nutzt.
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