Dass die Gültigkeitsdauer von Genesenenzertifikaten von 180 Tagen auf 90 Tage verkürzt wurde, hatte ordentlich für Wirbel gesorgt. Es folgte eine Rolle rückwärts – die 90-Tage-Frist beim Genesenennachweis galt nur für Ungeimpfte. Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wird allerdings keine Unterscheidung zwischen geimpften und ungeimpften Genesenen gemacht, wenn es um die Gültigkeit des Genesenennachweises geht.
Ein Blick zurück: Gemäß der „Verordnung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung“ vom 14. Januar 2022 weist das Robert-Koch-Institut (RKI) aus, welche fachlichen Vorgaben ein Genesenennachweis erfüllen muss. Dazu gehört, dass der Nachweis der vorherigen Infektion per Nukleinsäurenachweis erbracht werden muss. Außerdem darf das Datum des positiven Tests mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegen. „Diese Vorgaben betreffen ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen“, so das RKI. Demnach war der Genesenennachweis im Falle einer Durchbruchsinfektion 180 Tage gültig.
Doch die Regelung gilt nicht mehr. Dazu teilt das RKI mit: „Bitte beachten: Mit Wirkung vom 19. März 2022 sind die fachlichen Vorgaben für COVID-19-Genesenennachweise unmittelbar in § 22a Abs. 2 Infektionsschutzgesetz geregelt worden. Die fachlichen Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung sind daher zum 19. März 2022 außer Kraft getreten.“
Und hier der Blick in § 22a IfSG: „2) Ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines durch vorherige Infektion erworbenen Immunschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn […] 2. die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.“
Die Gültigkeit des Genesenennachweises wurde von sechs Monaten auf 90 Tage verkürzt, weil die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeute, dass Ungeimpfte nach Coronainfektion mit der Deltavariante oder einer früheren Virusvariante einen im Vergleich zur Reinfektion mit der Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion mit der Omikronvariante haben, so die Expert:innen.
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