Die durch den Tamoxifen-Engpass entstehende Versorgungslücke soll unter anderem durch Importe geschlossen werden. Die Kassen ermöglichen dafür ein vereinfachtes Verfahren. Dennoch können bei Tamoxifen-Importen Retaxationen drohen, warnt der Landesapothekerverband (LAV) Sachsen-Anhalt.
Bereits vor mehr als einem Monat hat das Bundesgesundheitsministerium den Versorgungsmangel beim Brustkrebs-Medikament Tamoxifen bekanntgegeben. Der Import von Tamoxifen-haltigen Alternativen ist also möglich. Für Tamoxifen-Importe bedarf es jedoch keiner Genehmigung wie beim Einzelimport von in Deutschland nicht zugelassenen Präparaten. Die Kassen haben den Genehmigungsvorbehalt zeitlich befristet ausgesetzt – die üblichen drei Kostenvoranschläge für Import und Beschaffungskosten müssen nicht vorgelegt werden. Neben der AOK Sachsen-Anhalt verzichtet auch die IKK gesund plus auf die Vorlage, teilt der Landesapothekerverband (LAV) Sachsen-Anhalt mit. Die Regelung gelte bei der Kasse bis zum 30. April, sofern der Versorgungsmangel bis dahin nicht bereits behoben sein sollte.
Um die Kostenübernahme sicherzustellen, brauchen Apotheken bei Einzelimmporten vorab die Zustimmung der jeweiligen Kasse. So sieht der Arzneimittelversorgungsvertrag der Ersatzkassen Folgendes vor: „Produkte gemäß § 73 Absatz 3 Arzneimittelgesetz (AMG) sind nur dann zulasten der jeweiligen Ersatzkasse abrechnungsfähig, wenn der Versicherte der Apotheke eine entsprechende Genehmigung der Ersatzkasse vorlegt. Dies gilt auch bei Vorliegen einer Verordnung über ein Präparat, welches auf dem deutschen Markt nicht mehr verfügbar ist, aber gemäß § 73 Absatz 1 AMG aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat beschafft werden kann.“
Tamoxifen-Import: Retaxationen vermeiden
Trotz der Ausnahmeregelungen könnten Apotheken bei Tamoxifen-Importen Retaxationen ins Haus flattern. „Denken Sie bitte auch an die Abfrage der Lieferfähigkeit und die Speicherung dieser Daten. Sollte es zu Retaxationen kommen, werden diese als Nachweis im Einspruchsverfahren benötigt“, heißt es vom LAV. Auf dem Rezept sollte beispielsweise der Hinweis „Tamoxifen-Lieferengpass“ vermerkt werden. Der entsprechende Defektnachweis muss anschließend aufbewahrt und im Zweifel vorgelegt werden, um Retaxationen zu vermeiden.
Hinzu kommt, dass sämtliche Bestellungen, Lieferungen und Abgaben von Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln „nur auf Vorlage der Kopie einer anonymisierten Verschreibung einer ärztlichen Person erfolgen“ dürfen, stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte klar. „Die anonymisierten ärztlichen Verordnungen sind von den öffentlichen Apotheken oder Krankenhausapotheken als Beleg für die Zeitraum des Versorgungsengpasses aufzubewahren.“
Tamoxifen wird zur Behandlung von Brustkrebs im Rahmen einer adjuvanten Therapie sowie zur Palliativtherapie metastasierter Mammakarzinome eingesetzt. Der Wirkstoff kann das Rezidivrisiko senken und die Überlebenszeit verlängern. Tamoxifen hemmt kompetitiv die Bindung von Östrogenen an zytoplasmatische Hormonrezeptoren. Die Folge ist eine Abnahme der Zellteilung in östrogenabhängigen Geweben.
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