Ob für Klimaschutz, Frieden oder mehr Rechte: Anlässe für Demonstrationen gibt es genug. Aktuell sogar mehr denn je. Auch viele Apothekenmitarbeiter:innen möchten sich daran beteiligen. Das Problem: Oftmals finden die Veranstaltungen während der Dienstzeit statt. Dürfen PTA zur Demo statt zur Arbeit?
So viel vorweg: Generell dürfen PTA wie andere Angestellte auch für ihre Interessen eintreten, zum Beispiel streiken. Letzteres gilt jedoch nur für arbeitsrechtliche Belange wie höhere Löhne, mehr Urlaub, kürzere Arbeitszeiten und Co. „Ein Streik im Sinne einer kollektiven Arbeitsniederlegung um politische Forderungen durchzusetzen, ist nach deutschem Recht unzulässig“, stellt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) klar. Der Grund: Arbeitgebende müssen die jeweiligen Forderungen des Streiks auch tariflich umsetzen können. Dies ist bei Forderungen nach Frieden oder mehr Klimaschutz jedoch kaum der Fall. „Dementsprechend gibt es auch keinen Anspruch darauf, die Arbeit niederzulegen.“
Demo statt Arbeit: Was gilt?
Zu einer Demonstration darf natürlich trotzdem jede/r gehen. Anders als bei einem Streik musst du dich dafür aber in der Apotheke abmelden. „Wer während der Arbeitszeit seinen Arbeitsplatz unberechtigt verlässt, riskiert eine Abmahnung, weil er seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt“, warnt der DGB. Möchtest du also zur Demo statt zur Arbeit gehen, musst du den/die Chef:in vorab informieren beziehungsweise um Erlaubnis bitten. Und dann ist da noch die Sache mit der Arbeitszeit. Für eine Demonstration musst du wohl oder übel deine Freizeit opfern, zum Beispiel Überstunden abbummeln, Urlaub nehmen oder die Mittagspause etwas verlängern. Denn ein Vergütungsanspruch besteht grundsätzlich nicht.
Achtung: Gehst du trotz vorherigem Veto von der/dem Chef:in zur Demo statt zur Arbeit, drohen dir noch ernstere Konsequenzen als eine Abmahnung, nämlich eine Kündigung. Immerhin handelt es sich dabei um Arbeitsverweigerung.
Dann bin ich eben einfach krank? Keine gute Idee. „Wer sich krank meldet und damit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhält, obwohl er arbeiten könnte, begeht eine Straftat zulasten des Arbeitgebers“, mahnen die Gewerkschaftsexpert:innen.
Doch vielleicht hast du ja Glück und der/die Chef:in erlaubt die Teilnahme an der Demo und stellt dich dafür sogar frei. Auch in diesem Fall gibt es einiges zu beachten. So solltest du zunächst einmal klären, ob Freistellung in diesem Fall doch bedeutet, dass du für die versäumte Zeit trotzdem vergütet wirst. Außerdem ist es wichtig, das GO schriftlich festzuhalten, um im Zweifel einen Beweis zu haben.
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