In den Apotheken „brennt“ es seit Monaten lichterloh, denn während sich der Aufgabenberg immer weiter auftürmt, fehlt es vielerorts an Personal und Nachwuchskräften, um die zahlreichen Todos abzuhaken. Das Problem: Die steigende Belastung kann zu Fehlern führen, die in der Apotheke gefährlich werden können. Hier kommt die Überlastungsanzeige ins Spiel. Wir verraten dir, was es damit auf sich hat.
Wie der Name schon erahnen lässt, handelt es sich bei der Überlastungsanzeige kurz gesagt um eine Information für den/die Arbeitgeber:in über die enorme Arbeitsbelastung. Mehr noch: Angestellte setzen ihre/n Chef:in nicht nur darüber in Kenntnis, dass sie die zunehmenden Aufgaben nicht mehr bewältigen können, sondern verweisen auch auf mögliche Gefahren und bitten zugleich um Abhilfe, um sich selbst, Kolleg:innen oder Dritten nicht zu schaden. Außerdem soll die Überlastungsanzeige als eine Art Haftungsbefreiung dienen. Denn unterläuft Beschäftigten durch die große Belastung ein Fehler und entsteht ein Schaden, kann dies zu „arbeits-, straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen“, informiert die Gewerkschaft ver.di. Davor soll die Anzeige schützen.
Achtung: Ein Freifahrtschein ist die Überlastungsanzeige jedoch nicht. Beschäftigte sind trotzdem verpflichtet, ihre Aufgaben mit größter Sorgfalt zu erledigen.
Das Instrument setzt sich aus verschiedenen Bausteinen des Arbeitsschutzgesetzes, des Arbeitsvertrags und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zusammen. Zwar ist sie nicht gesetzlich oder tarifvertraglich verankert, dennoch kann eine Überlastungsanzeige für betroffene Arbeitnehmer:innen sogar zum Muss werden. Denn gemäß BGB „sind Beschäftigte verpflichtet, den Arbeitgeber vor drohenden Schäden zu bewahren, vor deren Eintritt zu warnen und darüber hinaus auf organisatorische Mängel oder Überschreiten der zulässigen Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz aufmerksam zu machen“, heißt es von ver.di. Hinzu kommt die Pflicht, für die eigene Sicherheit und Gesundheit sowie die von Dritten zu sorgen.
Die Überlastungsanzeige sollte immer schriftlich erfolgen und neben den persönlichen Daten eine Beschreibung der Situation enthalten sowie Antworten auf folgende Fragen liefern:
- Worin zeigt sich die Überlastung? (zum Beispiel Überstunden, keine Pausen)
- Woran liegt das? (fehlendes Personal, immer neue Aufgaben)
- Was muss aktuell liegen bleiben?
- Welche Folgen zeigen sich bereits? (Kundenbeschwerden, häufige Krankheit)
- Welche Gefahren drohen? (Fehler in der Versorgung, verärgerte Kund:innen)
- Was wird gefordert? (mehr Personal, Entlastung)
Abgegeben werden sollte die Überlastungsanzeige, sobald klar ist, dass auch langfristig keine Besserung abzusehen ist. Musst du in der Apotheke beispielsweise zwei Wochen lang Mehrarbeit leisten, weil ein/e Kolleg:in verreist oder erkrankt ist, ist dies noch kein Grund. Häufen sich dagegen seit Monaten die Überstunden bei dir und deinen Kolleg:innen und es bleibt trotzdem noch Arbeit liegen, sieht es schon anders aus. Arbeitgebende sind anschließend dazu verpflichtet, mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern, beispielsweise durch die Einstellung weiterer Mitarbeiter:innen. Dafür muss ihnen laut Gewerkschaft jedoch auch Zeit bleiben.
Tipp: Reichst du eine entsprechende Anzeige ein, solltest du eine Kopie davon gut aufbewahren, um im Ernstfall nachweisen zu können, dass du auf die Problematik hingewiesen hast.
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