Verordnung in Kraft: Bis zum 7. August 2022 dürfen Lebensmittel, die Titandioxid als Zusatzstoff enthalten und gemäß den vor dem 7. Februar 2022 geltenden Vorschriften hergestellt wurden, noch in Verkehr gebracht werden. Für Arzneimittel gilt die Vorgabe nicht – Titandioxid ist weiterhin auf der Liste der zugelassenen Farbstoffe zu finden.
Die Europäische Kommission hat Anfang Januar ein Verbot für die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff (E171) erlassen. Das Verbot tritt nach einer sechsmonatigen Übergangszeit in Kraft.
Titandioxid verleiht Lebensmitteln eine weiße Farbe und kommt in Backwaren, Brotaufstrichen, Suppen, Soßen, Salatdressings und Nahrungsergänzungsmitteln zum Einsatz. Das weiße Farbpigment wird auch in Süßwaren und Überzügen, wie beispielsweise in Dragees und Kaugummis verwendet. Dabei kann Titandioxid als Trägerstoff für andere Farbpigmente dienen.
Das Verbot geht auf ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) zurück, das zu dem Schluss kommt, dass Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. So könnten Bedenken in puncto Genotoxizität nicht ausgeschlossen werden.
Ganz vom Markt verschwinden werden Lebensmittel mit Titandioxid allerdings erst im Sommer. „Bis zum 7. August 2022 dürfen Lebensmittel, die gemäß den vor dem 7. Februar 2022 geltenden Vorschriften hergestellt wurden, weiterhin in Verkehr gebracht werden. Nach diesem Zeitpunkt dürfen sie bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum auf dem Markt bleiben“, heißt es in der Verordnung.
Was gilt für Arzneimittel? Laut Verordnung wird davon ausgegangen, dass die pharmazeutische Industrie „alle Anstrengungen unternimmt, um die Erforschung und Entwicklung von Alternativen, die als Ersatz für Titandioxid (E 171) in Arzneimitteln verwendet werden können, zu beschleunigen und die erforderlichen Änderungen der Bedingungen für die betreffenden Zulassungen vorzulegen.“ Ein Verbot von Titandioxid in Arzneimitteln könnte Lieferengpässe mit sich bringen – auch von einer Reihe unentbehrlicher Arzneimittel. Daher heißt es: „Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Analyse der EMA und zur Vermeidung von Arzneimittelengpässen, die sich auf die öffentliche Gesundheit auswirken könnten, sollte Titandioxid (E 171) vorläufig auf der Liste der zugelassenen Zusatzstoffe verbleiben, damit es in Arzneimitteln als Farbstoff verwendet werden darf, bis geeignete Alternativen entwickelt wurden, um es zu ersetzen und gleichzeitig die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit der betreffenden Arzneimittel zu gewährleisten. Während dieser Zeit sollte Titandioxid (E 171) jedoch in die Liste der Farbstoffe aufgenommen werden, die nicht direkt an die Verbraucher verkauft werden dürfen.“
AuĂźerdem wird Titandioxid als Filter zum Schutz vor ultravioletter Strahlung in Sonnenschutzmitteln eingesetzt. Das Bundesinstitut fĂĽr Risikobewertung gibt Entwarnung: „Dermal, also ĂĽber die Haut, wird Titandioxid ĂĽber Hautpflegeprodukte nicht aufgenommen. […] Es gibt aktuell keine Hinweise, dass bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der Einsatz von TiO2 in kosmetischen Mitteln fĂĽr Verbraucherinnen und Verbraucher gesundheitsschädlich ist.“ In Kosmetikprodukten muss allerdings auf Titandioxid verzichtet werden, wenn ein Einatmen möglich ist, wie dies beispielsweise bei Sprays der Fall sein kann.
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