EU-Impfzertifikate über die Grundimmunisierung gegen das Coronavirus sind seit gestern nur noch 270 Tage gültig. Das betrifft jedoch lediglich Reisezwecke. Für den Zugang zum Arbeitsplatz und Co. sind hierzulande also auch vermeintlich abgelaufene Zertifikate weiter gültig, stellt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) klar. Die Neun-Monats-Frist gilt innerhalb Deutschlands nicht.
Ohne Booster-Impfung ist für Impflinge seit dem 1. Februar Aufpassen angesagt. Denn Zertifikate über die Grundimmunisierung sind nur noch neun Monate gültig, und zwar EU-weit. Grundlage ist die Delegierten Verordnung (EU) 2021/2288. Diese sieht für digitale Impfnachweise in der EU für Reisezwecke eine Anerkennungsdauer von 270 Tagen vor. Dies soll in Kürze auch in den entsprechenden Check-Apps ersichtlich sein. „Die Check-Apps werden entsprechend angepasst, so dass im Reiseverkehr erkennbar ist, ob jemand nach EU-Vorgabe als vollständig geimpft gilt“, heißt es vom BMG.
Wer also die letzte Impfung Anfang Juni oder früher erhalten hat, verliert aktuell den Status als vollständig Geimpfte/r – allerdings nur für Reisen beziehungsweise auf EU-Ebene. Denn: „Als Verordnung ist sie unmittelbar anwendbares EU-Recht und bedarf damit keiner Umsetzung in nationales Recht“, heißt es vom BMG. Im Klartext heißt das: Hierzulande findet die Neun-Monats-Frist keine Anwendung.
„Für andere Zwecke innerhalb von Deutschland (2G und 3G) gilt die Befristung nicht“, erklärt das Ministerium. In Deutschland bleiben vermeintlich abgelaufene Zertifikate damit gültig, um Zugang zum Arbeitsplatz, Restaurants oder anderen Einrichtungen zu erhalten, für die bestimmte Beschränkungen gelten. So zählt bei der Grundimmunisierung weiterhin das technische Ablaufdatum, das zwölf Monate nach Abschluss der Impfserie liegt. Damit können Impflinge, die aktuell befürchten, in Kürze ihren Impfstatus zu verlieren, teilweise aufatmen, solange sie nicht verreisen möchten.
Für Auffrischimpfungen sind auf EU-Ebene keine Einschränkungen in puncto Gültigkeit geplant. Booster-Zertifikate sind laut BMG vorerst unbegrenzt gültig, auch wenn für sie derzeit ebenfalls ein technisches Ablaufdatum hinterlegt ist.
Und es gibt eine weitere Besonderheit: Während der Genesenenstatus EU-weit 180 Tage gültig ist, wurde er in Deutschland vor kurzem auf 90 Tage verringert. „Diese Frist gilt auch für die Einreise nach Deutschland“, heißt es vom BMG. Reiserückkehrer:innen oder Urlauber:innen aus dem Ausland müssen demnach das Datum genau im Blick haben. Vorsicht ist auch für Janssen-Geimpfte geboten, die lediglich eine Impfdosis erhalten haben. Während dies gemäß der EU-Zulassung als vollständige Impfung gilt, reicht eine Einmalimpfung hierzulande für den Status als Geimpfte/r nicht mehr aus. Bei der Einreise nach Deutschland kann damit Quarantäne drohen.
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