„Wir halten Wort“ – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat seinen Referentenentwurf für eine weitere Mindestlohnanhebung in diesem Jahr auf den Weg gebracht. Ab dem 1. Oktober sollen Arbeitnehmer:innen mindestens zwölf Euro brutto pro Stunde erhalten. Gute Nachrichten für PTA mit Minijob: Parallel dazu soll auch die Minijob-Grenze steigen.
Bereits in ihren Koalitionsverhandlungen haben sich die Ampel-Parteien auf eine Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro geeinigt. Der neue alte Arbeitsminister Hubertus Heil hat nicht lange gezögert und bereits einen Referentenentwurf dafür vorgelegt. Darin ist die Anpassung zum 1. Oktober vorgesehen – drei Monate nach der noch bevorstehenden letzten Anhebung. Erst im Januar war der Betrag auf 9,82 Euro gestiegen, die nächste Erhöhung auf 10,45 Euro erfolgt zum 1. Juli.
Minijobber:innen sollen dabei offenbar aufatmen können: Denn die Einkommensgrenze für diese Jobs soll ebenfalls steigen. Das dürfte unter anderem PTA freuen, die sich neben der Arbeit in der Apotheke noch etwas dazuverdienen möchten. So hat rund jede/r siebte PTA noch einen Minijob, wie der große PTA-Gehaltsreport 2021 gezeigt hat. Nach aktuellem Stand gilt dabei eine Einkommenshöchstgrenze von 450 Euro, um nicht in den steuerpflichtigen Bereich zu rutschen. Mit einem höheren Stundenlohn reduziert sich auch die wöchentliche Arbeitszeit. Wurde jedoch eine feste Stundenzahl vereinbart, kann es knifflig werden.
Um hier gegenzusteuern, soll mit dem Mindestlohn von zwölf Euro auch die Einkommensgrenze für Minijobber:innen auf 520 Euro steigen, wie Heil in einem Interview mit den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft betonte. Damit könnten Minijobber:innen, die Mindestlohn erhalten, rund 43 Stunden im Monat arbeiten.
Tipp: Schon durch die Anhebung zum Jahresbeginn kann es zu einer Überschreitung kommen. Daher sollten Minijobber:innen, die vertraglich eine feste wöchentliche oder monatliche Arbeitsstundenanzahl vereinbart haben, dies unbedingt prüfen, rät der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.
Der Bundesarbeitsminister sieht vor allem in der Steigerung des Mindestlohns ein Zeichen des Respekts und der Leistungsgerechtigkeit für alle fleißigen Menschen, wie er in einer Videobotschaft betont. „Diese Menschen verdienen mehr Respekt und mehr Anerkennung. Und nicht nur warme Worte – das muss sich auch im Portemonnaie zeigen.“ Die Anhebung sei außerdem eine Notwendigkeit. „Im europäischen Vergleich fällt der deutsche Mindestlohn, gemessen am prozentualen Anteil des nationalen Medianlohns, unterdurchschnittlich gering aus“, heißt es im Entwurf. So reiche dieser aktuell nicht aus, um die steigenden Lebenshaltungskosten zu decken.
Im Anschluss an die vorgesehene einmalige Erhöhung zum 1. Oktober soll künftig wieder die Mindestlohnkommission über weitere Anpassungen entscheiden.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
IKKen: Mehrwertsteuer für Arzneimittel auf 7 Prozent senken
Das Gesundheitssystem steht vor einem Umbruch. „Ein ‚Weiter so‘ darf es nicht mehr geben“, schreiben die Innungskrankenkassen (IKKen) in ihrem …
Lieferengpässe betreffen drei Millionen Versicherte
Mehr als 400 Präparate finden sich derzeit auf der Liste der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldeten Lieferengpässe. …
Bereitschaft in Pausenzeit: Kein Anspruch auf Vergütung?
Angestellte sind zwar gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu regelmäßigen Pausen verpflichtet, zur Arbeitszeit zählen diese jedoch nicht und werden daher auch …