Auch im dritten Pandemiejahr stellt uns Corona vor Herausforderungen. Besonders Familien mit Kindern stehen seit vielen Monaten an der Belastungsgrenze. Um ihnen zwischendurch Erholung zu ermöglichen, können geringverdienende Eltern dank der Aktion Corona-Auszeit bis Jahresende kostengünstig in den Urlaub fahren.
Zugegeben, an Verreisen ist angesichts der sich ausbreitenden Omikron-Variante kaum zu denken. Die Hoffnung auf Lockerungen nach der überstandenen Welle ist jedoch groß. Um auch Familien mit geringem Einkommen nach monatelangen Einschränkungen gemeinsame Zeit zum Abschalten zu ermöglichen, hat die Bundesregierung im Herbst die Aktion „Corona-Auszeit für Familien“ ins Leben gerufen. Die gute Nachricht: Diese gilt noch das gesamte Jahr 2022, wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aktuell auf Twitter erinnert.
Tipp: Auch Familien, die das Angebot bereits im vergangenen Jahr genutzt haben, haben in diesem Jahr noch einmal Anspruch auf bis zu sieben Tage Corona-Auszeit.
Die Idee: Familien mit Kindern und einem geringen Einkommen oder einem Angehörigen mit Behinderung genießen gemeinsam Urlaub, der Bund übernimmt rund 90 Prozent der Kosten. „Nicht jede Familie kann sich einen Urlaub leisten, aber alle sollen sich erholen können. Eine Familien-Auszeit wollen wir gerade für die Menschen ermöglichen, die es schwerer haben als andere“, erklärt die ehemalige Familienministerin Christine Lambrecht die Aktion. Insgesamt 50 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung.
Und so funktioniert´s:
- Anspruchsberechtigte Familien können bis zum 31. Dezember 2022 bis zu sieben Übernachtungen in einer der teilnehmenden Erholungseinrichtungen verbringen. „Die Häuser sind auf die Bedürfnisse von Familien ausgerichtet und bieten pädagogisch begleitete Aktivitäten an“, heißt es vom BMFSFJ.
- Dafür zahlen sie nur etwa 10 Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Rest übernimmt der Bund beziehungsweise das BMFSFJ.
- Die Buchung kann über die Aktions-Website oder eine kostenlose Telefonhotline erfolgen. Für eine erfolgreiche Buchung muss das Corona-Auszeit-Formular ausgefüllt und überprüft werden.
Wer hat Anspruch?
Ob die eigene Familie von der Corona-Auszeit profitieren kann, richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Grundvoraussetzung ist, dass kindergeldberechtigte Kinder in der Familie leben und der Hauptwohnsitz in Deutschland liegt. Außerdem entscheidet das Einkommen über die Anspruchsberechtigung. Hierbei spielt neben dem Gehalt auch eine Rolle, ob die Familie Sozialleistungen wie Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommt. „Berechnungsgrundlage sind die Sozialhilfe-Regelsätze, die seit dem 1. Januar 2021 gültig sind, woraus sich eine Einkommensgrenze für Familien ergibt. Unterschreitet eine Familie die Einkommensgrenze, so ist sie zu einem vergünstigten Urlaub berechtigt“, heißt es vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSfJ). Ein Online-Rechner gibt dabei eine erste Übersicht. Das BMFSFJ liefert zudem einige Beispielrechnungen:
- Für ein Paar mit zwei Kindern unter acht Jahren gilt ein monatliches Bruttoeinkommen von 5.616 Euro als Grenze.
- Bei einem Kind reduziert sich die Obergrenze auf ein Haushaltseinkommen von 4.372 Euro brutto im Monat.
- Bei Alleinerziehenden mit einem oder zwei Kindern gilt eine Einkommensgrenze von 4.993 Euro.
Neben einkommensschwachen Haushalten haben auch Familien Anspruch auf die Corona-Auszeit, in denen ein behindertes Kind oder Elternteil mit einem Behinderungsgrad von 50 Prozent lebt.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
13. Gehalt: Bis wann muss gezahlt werden?
Während sich nicht alle Apothekenangestellten über Weihnachtsgeld freuen dürfen, ist die jährliche Sonderzahlung Pflicht, zumindest bei Tarifbindung. Doch bis wann …
Ersatzkassen-Rabattvertrag: 9 von 14 Antibiotika aus Europa
Gemäß Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) müssen bei Rabattausschreibungen über Antibiotika auch Unternehmen berücksichtigt werden, deren Wirkstoffproduktion in der EU und …
Kinderkrankentage: Verringert Teilzeit den Anspruch?
Sowohl in diesem als auch im kommen Jahr können berufstätige Eltern jeweils bis zu 15 Kinderkrankentage beanspruchen. Ihr Gehalt bekommen …