Antibiotika-Säfte für Kinder: Was Eltern beachten müssen
Vor der Gabe kräftig schütteln. Das ist nur einer der wichtigen Punkte beim Umgang mit daheim zubereiteten Trockensäften.
Bei bakteriellen Infektionen bekommen Kinder mitunter einen Antibiotika-Saft verschrieben, den ihre Eltern selbst zusammenmischen müssen. Dabei passieren immer wieder Fehler. Apothekerin Gabriele Röscheisen-Pfeifer aus Oldenburg erklärt, was Mütter und Väter im Umgang mit den Trockensäften beachten müssen:
1. Haltbarkeit: Ungeöffnet haben solche Granulate ein Ablaufdatum von zwei bis drei Jahren. Der zusammengemischte Saft aber muss binnen 10 bis 14 Tagen aufgebraucht werden und er muss im Kühlschrank lagern.
Einmal angebrochen, sollte das Granulat nicht einfach für einen möglichen Einsatz bei späteren Infektionen „aufgehoben“ werden. Es sollte dann entsorgt werden. Zumal man Antibiotika ohnehin nie ohne ärztliche Rücksprache geben sollte.
2. Schütteln: Das Pulver und das Wasser können sich im Kühlschrank etwas entmischen. Um die Wirkung sicherzustellen, sollte man den Saft deshalb vor jeder Gabe schütteln, rät die Expertin aus dem Vorstand der Apothekerkammer Niedersachsen.
3. Nicht verdünnen: „Ich habe alles schon erlebt“, sagt Röscheisen-Pfeifer. Deshalb ist es ihr wichtig, auf diesen Punkt hinzuweisen: Man sollte den Saft nicht nach jeder Gabe wieder mit Wasser auffüllen, weil das den Wirkstoff immer weiter verdünnt.
Umgekehrt gilt auch: Das Pulver niemals pur verabreichen. „Auch das haben manche Eltern schon gemacht.“
Die gute Nachricht ist: Oft wird der Saft schon in der Apotheke fertig gemischt. Es kann aber sein, so die Expertin, dass die Eltern erst mal abwarten sollen, wie sich die Symptome des Kindes entwickeln und abhängig davon dann den Saft geben sollen. Zum Beispiel in so einem Fall wird den Eltern das Granulat zum Selbermischen mitgegeben.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Rauchstopp: Champix ist wieder lieferbar
Seit März 2007 steht Champix (Vareniclin, Pfizer) in Deutschland zur Verfügung – unterbrochen von einer Vertriebspause ab Sommer 2021. Jetzt …
Lieferengpass und Dringlichkeitsliste: Neue Regeln beim E-Rezept
Beim E-Rezept gelten seit dem 15. April neue Dokumentationsregeln für Abweichungen von der Verordnung aufgrund eines Lieferengpasses und für Arzneimittel …
Pflegehilfsmittel: Neuer Vertrag gilt ab Juni
Apotheken, die auch nach dem 31. Mai Versicherte mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch versorgen wollen, müssen dem neuen Vertrag beitreten. Eine …