In der Offizin heißt es wachsam sein, denn noch immer werden gefälschte Impfpässe vorgelegt. Um Manipulationen aufzudecken, ermöglicht das DAV-Portal seit kurzem eine Chargenprüfung im Rahmen der Zertifikatausstellung. Jetzt bietet Impfstoffhersteller Biontech einen neuen Service an – Apotheken können die Chargen im Impfpass auf Echtheit prüfen.
Bislang wurden hierzulande rund 146 Millionen Impfdosen verabreicht (Stand 23. Dezember 2021) – darunter etwa 29 Millionen Booster-Dosen. Wollen sich Impflinge den Piks in der Apotheke digitalisieren lassen, muss der Impfnachweis vorgelegt werden. Dieser enthält die Charge – mitunter existiert diese nicht, wenn eine Fälschung vorgelegt wird. Doch den Fälscher:innen sind einige Chargen bekannt, aber mitunter nicht der Zeitraum der Chargenfreigabe und so passen Charge und Impfdatum nicht zusammen. Mit dem neuen Service von Biontech kann diese Unstimmigkeit nun von Apotheken und Arztpraxen aufgedeckt werden.
Im geschützten Bereich bietet Biontech den neuen Service an. Dort kann die Charge auf Echtheit geprüft werden. Außerdem werden das Freigabedatum der Charge und das Verfallsdatum angegeben. Anhand der Informationen kann in der Apotheke geprüft werden, ob die Charge wirklich existiert und diese zum Zeitpunkt der Impfung auch im Umlauf war.
Um den Apothekenteams die Prüfung der Impfpässe auf Echtheit zu erleichtern, steht ihnen im DAV-Portal seit Mitte Dezember eine neue Prüffunktion zur Verfügung. Diese sei gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut entwickelt worden und soll dabei helfen, zumindest einige Fälschungen künftig besser und schneller zu erkennen.
Konkret geht es um die Prüfung der Chargennummer der – vermeintlichen – Impfung. Kommt den Kolleg:innen ein Impfpass verdächtig vor, könnten sie „optional prüfen, ob die Chargennummer zu den in Deutschland verimpften Dosen der COVID-19-Impfstoffe passt und die COVID-19-Impfung innerhalb des Zeitraums von der Zulassung des PEI/Auslieferung bis zum Verfallsdatum erfolgt ist.“ Doch Vorsicht: Einige neue freigegebene Chargen können im System noch fehlen. Denn die Aktualisierung erfolgt nur einmal wöchentlich. Außerdem werden Sonderkontingente aus kurzfristigen Lieferungen an Landkreise und Kommunen teilweise nicht erfasst.
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