Echt oder nicht? Diese Frage beschäftigt viele Apothekenteams derzeit wohl mehr als alles andere. Denn in puncto Impfnachweise sind zahlreiche Fälschungen in Umlauf. Die Kolleg:innen müssen also ganz genau hinschauen. Eine neue Prüffunktion im DAV-Portal soll zumindest teilweise Abhilfe schaffen.
Der Run auf digitale Impfnachweise hält weiter an und das bedeutet für Apotheken Obacht. Denn vor dem Ausstellen heißt es gründlich prüfen. Der Grund: Vielerorts werden mitunter gefälschte gelbe Impfpässe vorgelegt, mit denen Betrüger:innen ein Impfzertifikat ergattern wollen, ohne geimpft zu sein. Dafür gibt es sogar eine Liste mit verschiedenen Tipps, die die Fälscher:innen an die Hand bekommen. Erst kürzlich war ein Kunde in einer Berliner Apotheke aufgeflogen, weil er versehentlich die Checkliste mitsamt dem gefälschten Impfpass zur Dokumentation vorgelegt hatte.
Um den Apothekenteams die Prüfung zu erleichtern, steht ihnen im DAV-Portal ab morgen eine neue Prüffunktion zur Verfügung, wie die Berliner Apothekerkammer informiert. „Der Deutsche Apotheker Verband (DAV) hat mitgeteilt, ab dem 16.12.2021 stehe im Verbändeportal ‚mein-apothekenmanager.de‘ eine neue (Prüf)Funktion zur Verfügung.“ Diese sei gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut entwickelt worden sein und dabei helfen, zumindest einige Fälschungen künftig besser und schneller zu erkennen.
Konkret geht es um die Prüfung der Chargennummer der – vermeintlichen – Impfung. Kommt den Kolleg:innen ein Impfpass verdächtig vor, könnten sie „optional prüfen, ob die Chargennummer zu den in Deutschland verimpften Dosen der COVID-19-Impfstoffe passt und die COVID-19-Impfung innerhalb des Zeitraums von der Zulassung des PEI/Auslieferung bis zum Verfallsdatum erfolgt ist“, heißt es von der Kammer weiter.
Die neue Prüffunktion soll im Portal auf zwei Ebenen bereitgestellt werden. Zum einen soll der bisherige Menüpunkt „Covid-19-Zertifikate > Zum Zertifizierungsportal“ um eine weitere Kachel ergänzt werden. Werde diese angewählt, erfolge automatisch eine Prüfung von Chargennummern und Gültigkeitszeiträumen, und zwar ohne Angabe von Patientendaten.
Zum anderen soll die neue Prüffunktion direkt in das Modul zur Zertifikatsausstellung integriert werden. „Bei der Anlage eines COVID-19-Zertifikats wird nach Auswahl des Impfstoffs ein neues Eingabefeld ‚Chargennummer‘ eingeblendet und nach Eingabe der notwendigen Informationen erfolgt die Chargenprüfung nach Bedienung des Buttons [HINZUFÜGEN]“, schreibt die Kammer.
Gibt es Ungereimtheiten bei der Chargennummer oder dem Impfdatum in Bezug auf die Gültigkeit der jeweiligen Charge, liefere die Prüffunktion einen entsprechenden Hinweis. Der genaue Grund werde Apothekenteams dann in der Box angezeigt.
Hat alles seine Richtigkeit, kann ein Impfzertifikat ausgestellt werden – allerdings wiederum ohne die entsprechende Chargennummer.
„Sollten trotz positiver Prüfung der Chargennummer weitere Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Impfnachweises bestehen, müsse eine Erstellung des COVID-19-Impfzertifikats in der Apotheke weiterhin verweigert werden!“, warnt die Kammer.
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