Sonderzahlung: 4 Prozent der PTA gehen leer aus
PTA sind verschiedene Dinge wichtig, wenn es um die Arbeit in der Apotheke geht. Dazu gehören ein gutes Arbeitsklima, ein sicherer Arbeitsplatz, ein gutes Gehalt, ein kurzer Arbeitsweg und Aufstiegsmöglichkeiten, aber auch Sonderzahlungen – wie der große PTA-Gehaltsreport 2021 von PTA IN LOVE – powered by Adexa – unter mehreren tausend PTA zeigt.
99 Prozent der befragten PTA ist eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld oder ein Fahrtkostenzuschuss seitens des/der Arbeitgeber:in wichtig. Die gute Nachricht: Wunsch und Wirklichkeit liegen dicht beieinander. Nur 4 Prozent der befragten PTA erhalten derzeit keine Sonderzahlung beziehungsweise haben bislang keine Extra-Finanzspritze bekommen.
Die befragten PTA haben auch verraten, welche Sonderzahlung sie aktuell erhalten oder schon einmal erhalten haben. Beinahe sechs von zehn PTA (57 Prozent) dürfen sich über Weihnachtsgeld freuen – 36 Prozent erhalten ein dreizehntes Monatsgehalt, 53 Prozent durften oder dürfen sich über einen Corona-Bonus freuen und 21 Prozent erhalten Urlaubsgeld und füllen ihre Urlaubskasse auf. Und noch mehr Zahlen: 43 Prozent erhalten einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge. Kein großes Thema in Apotheken sind Provision und leistungsorientierte Vergütung und Umsatzbeteiligung.
Die Mehrheit der PTA darf sich aber nicht nur über eine Sonderzahlung freuen, sondern auch über Vergünstigungen – 92 Prozent erhalten einen Personalrabatt für den Apothekeneinkauf.
Kuchen, Kaffee, Pralinen, selbstgekochte Marmelade oder ein Obolus für die Kaffeekasse – es gibt viele Möglichkeiten, wie Apothekenkund:innen ihre Dankbarkeit zeigen.
Neun von zehn PTA sammeln Trinkgeld in einer Gemeinschaftskasse und 3 Prozent dürfen das Geld selbst behalten. Trinkgelder sind laut Einkommenssteuergesetz nicht steuerpflichtig, wenn sie dem/der Arbeitnehmer:in anlässlich einer Arbeitsleistung von Dritten (also den Kund:innen) freiwillig und ohne, dass ein Rechtsanspruch besteht, zusätzlich zu dem Betrag gezahlt werden, der für die Arbeitsleistung fällig ist. Zu finden ist die Definition in § 107 Gewerbeordnung. Ist ein/e Kund:in von deiner Beratung so begeistert, dass er/sie sich mit einem Trinkgeld bedankt, musst du dieses also nicht versteuern. Landet das Geld in der Teamkasse, ist der Betrag ebenfalls nicht steuerpflichtig.
Zur Methodik: Für den großen PTA-Gehaltsreport 2021 wurden vom 12. bis 23. November 2021 3.528 verifizierte PTA aus der PTA IN LOVE-Community befragt. Die Entwicklung und Durchführung der Befragung erfolgte mit Unterstützung des aposcope-Teams.
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