Apotheken erhalten für jeden im dritten Quartal geleisteten Notdienst eine Pauschale von 380,86 Euro. Das sind 8,46 Euro mehr als im Zeitraum von April bis Juni.
Apotheken haben einen Versorgungsauftrag. Und zwar die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln – und das 24/7. Apotheken sind zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet. Ausnahmen gelten:
- montags bis samstags von 0:00 Uhr bis 8:00 Uhr,
- montags bis freitags von 18:30 Uhr bis 24:00 Uhr,
- samstags von 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr,
- am 24. und 31. Dezember von 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr,
- sonntags und an gesetzlichen Feiertagen.
Weil die Arzneimittelversorgung dennoch gesichert werden muss, gibt es den Notdienst. Laut Abda versorgen etwa 1.200 Apotheken pro Nacht 20.000 Patient:innen – pro Jahr werden 450.000 Notdienste geleistet.
§ 8 BRTV regelt den Anspruch auf Vergütung von Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, wenn diese angeordnet, gebilligt oder geduldet wurde. Für die Stunden werden Zuschläge fällig. Diese variieren, je nachdem, ob es sich um Mehr- Nacht- oder die Arbeit an Sonn- und Feiertagen handelt.
Seit 2013 wird die Sicherstellung des Notdienstes gefördert und der pauschale Zuschuss über einen Festzuschlag pro rezeptpflichtiger Packung in Höhe von derzeit 21 Cent finanziert. Der Betrag wird vom Nacht- und Notdienstfonds des DAV eingezogen. Im vergangenen Jahr hat der DAV-Notdienstfonds 152 Millionen Euro eingenommen und im Durchschnitt 369 Euro je Notdienst an Apotheken ausgezahlt.
Bei der Berechnung der Notdienstpauschale für das dritte Quartal 2021 – Juli bis September – wurden 98.571 Vollnotdienste berücksichtigt, die durch 18.436 Apotheken erbracht wurden. Im zweiten Quartal wurden 181.517.170 Rx-Packungen umgesetzt. Die Packungsabgabemenge stieg im Vergleich zu Q2 um 2,8 Prozent.
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