Aktuell gibt es nur ein Ziel: Die vierte Welle der Corona-Pandemie brechen. Kontaktbeschränkungen sind dafür laut Expert:innen das A und O, und zwar in allen Bereichen. Nicht umsonst geht die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zum wiederholten Mal in die Verlängerung. Das birgt jedoch auch Schattenseiten.
Angesichts der weiter steigenden Corona-Zahlen heißt es für Krankenhäuser und Ärzt:innen wieder einmal, planbare Operationen und nicht dringend notwendige Behandlungen zu verschieben. Auch auf Patientenseite macht sich dies bemerkbar. So werden beispielsweise deutlich weniger Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen. Doch damit nicht genug: Etwa jede/r sechste Patient:in hat während der Pandemie trotz einer akuten Erkrankung auf einen Arztbesuch verzichtet. Rund jede/r Vierte gibt zudem an, dass sich der Zugang zu Haus- und Fachärzt:innen durch die Pandemie verschlechtert hat. Das ist das Ergebnis des aktuellen DAK-Gesundheitsreports 2021.
Kein Wunder, dass ein Großteil (83 Prozent) der Befragten die in der Corona-Pandemie eingeführte telefonische AU generell befürwortet. Die gute Nachricht: Die befristete Sonderregelung geht in die nächste Runde, und zwar bis 31. März 2022. „Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dürfen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bekannte und unbekannte Patienten weiterhin bis zu sieben Kalendertage nach telefonischer Anamnese krankschreiben, wenn es sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege handelt“, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Grund für die erneute Verlängerung ist unter anderem das derzeit hohe Infektionsgeschehen, heißt es vom G-BA. Neben dem Vermeiden von unnötigen Kontakten sollen dadurch laut KBV auch die Praxen entlastet werden. Immerhin haben diese mit Impfen und Co. derzeit genug zu tun.
Doch auch die Patient:innen selbst würden durch die Verordnungen per Telefon und/oder Video entlastet werden, heißt es von der DAK. Neben dem verringerten Ansteckungsrisiko (81 Prozent) ist die Zeitersparnis durch die telefonische AU ein noch wichtigerer Faktor (85 Prozent). Geht es nach den Umfrageteilnehmer:innen, sollte die Regelung daher künftig generell möglich bleiben – für jede/n vierte/n Befragte:n sogar unabhängig von der Erkrankung (24 Prozent). Denn laut der Hälfte der Befragten hätten ihre letzten persönlichen Krankschreibungen auch allesamt telefonisch erfolgen können.
Die Schattenseite: Knapp zwei Drittel der Befragten befürchten dadurch auch ein erhöhtes Risiko für das „Blaumachen“. Schließlich kann allein telefonisch schlecht geprüft werden, ob der/die Anrufer:in tatsächlich erkrankt ist. Hinzu kommt, dass womöglich ernste Erkrankungen dadurch (zu lange) unentdeckt bleiben könnten, so die Befürchtung der Mehrheit der Teilnehmer:innen (83 Prozent).
Für den Gesundheitsreport wurden Daten von mehr als 2,4 Millionen Versicherten ausgewertet und es fand zusätzlich eine Befragung von rund 7.000 Erwerbstätigen statt.
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