Digitale Impf- und Genesenennachweise sind derzeit ein absolutes Must-have, um am öffentlichen Leben teilzuhaben. Die in den entsprechenden Apps hinterlegte Gültigkeitsdauer spielte bisher für kaum jemanden eine Rolle. Doch damit könnte nun Schluss sein. Denn jetzt ist ein früheres Ablaufdatum für Impfnachweise und damit eine „Auffrischimpfpflicht“ geplant.
Nach Abschluss der ersten Impfserie gilt das digitale Impfzertifikat bisher zwölf Monate. Allerdings findet sich unter anderem in der Corona-Warn-App der Hinweis, dass es sich dabei um ein „technisches Ablaufdatum“ handelt. Doch nach den aktuellen Plänen der Politik soll es sich dabei schon bald um ein echtes Ablaufdatum für die Impfnachweise handeln. Mehr noch: Die Gültigkeit der digitalen Zertifikate soll eingeschränkt und an eine „Auffrischimpfpflicht“ geknüpft werden. Grund dafür ist, dass der Schutz der Impfstoffe nach einiger Zeit nachlässt und eine Auffrischimpfung erforderlich macht, wie der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gegenüber dem ZDF heute-journal erklärte. „Wir sollten einen Weg finden, diese Idee den Leuten zu vermitteln, dass es nicht getan ist mit der zweiten Impfung, sondern, dass irgendwann die nächste kommen muss.“
Wer eine erste abgeschlossene Impfserie hat, sollte sich etwa fünf oder sechs Monate danach boostern lassen, lautet die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko). Dafür gibt es dann ein neues Zertifikat, sodass die Gültigkeit des Impfnachweises verlängert wird. Wird aber auf die zusätzliche Dosis verzichtet, besteht abhängig vom Impfdatum irgendwann kein ausreichender Impfschutz mehr, was sich dann auch im Impfstatus widerspiegeln soll.
Nach Plänen der EU-Kommission soll das Ablaufdatum für die Impfnachweise künftig statt bei einem Jahr bereits bei neun Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung liegen, und zwar EU-weit. „Damit werden die Leitlinien des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) hinsichtlich der Verabreichung von Auffrischungsdosen nach sechs Monaten berücksichtigt, und es wird ein Zeitraum von weiteren drei Monaten vorgesehen, damit nationale Impfkampagnen angepasst werden können und Auffrischungsimpfungen für die Bürgerinnen und Bürger auch zugänglich sind“, heißt es von der Kommission. Sie ruft die Mitgliedsstaaten auf, ältere Zertifikate künftig nicht mehr zu akzeptieren, beispielsweise für Reisen. Stattdessen sollten Booster-Zertifikate anerkannt werden, für die bisher keine begrenzte Gültigkeit vorgesehen ist.
Scholz betonte, sich in das EU-Vorhaben einklinken zu wollen und verwies ebenfalls auf die Notwendigkeit einer Übergangsphase, sodass jede/r Bürger:in die Möglichkeit habe, eine Auffrischimpfung zu erhalten, bevor das Zertifikat abläuft. „Wir haben dann allerdings als Gemeinschaft […] die Verpflichtung, jedem auch zu ermöglichen, das realistisch tun zu können.“ Niemand solle durch die neue Regelung vor eine unlösbare Aufgabe gestellt werden, so Scholz weiter.
Das Problem: Es mangelt aktuell an Impfstoffen für das Boostern. Während laut dem geschäftsführenden Gesundheitsminister Jens Spahn ausreichend Dosen zur Verfügung stehen sollen, wurden den Ärzt:innen zuletzt vermehrt die Bestellungen gekürzt, insbesondere bei Comirnaty (Biontech/Pfizer).
Bund und Länder wollen in ihrer heutigen Konferenz über die verkürzte Gültigkeit der Impfzertifikate diskutieren. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, sei laut Beschlussentwurf eine Angleichung an die EU-weit angestrebten neun Monate geplant.
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