E-Rezept: gematik erlaubt bis zu acht Telematik-ID pro Apotheke
Eine Institutionskarte (SMC-B) pro Apotheke ist aus Sicht der Abda genug, es sei denn, es gibt räumlich getrennte Organisationseinheiten. Die gematik will hingegen mehr Nutzerfreundlichkeit schaffen und hat beschlossen, dass Vor-Ort-Apotheken Karten mit unterschiedlicher Kennung beantragen können.
Jede Apotheke kann bis zu acht unterschiedliche Telematik-ID bei der Kammer beantragen, lautet der Beschluss der gematik. Den Landesapothekerkammern obliegt die Prüfung der Schlüssigkeit der Angaben sowie das Etablieren eines Herausgabeverfahrens weiterer Institutionskarten, und zwar bis spätestens 1. Januar 2022 – dem Startdatum des E-Rezeptes.
„Diese Karten einer Vor-Ort-Apotheke für ihre verschiedenen Organisationseinheiten, also ihre möglichen verschiedenen Services, können nun jeweils eine eigene Telematik-ID bekommen. Auf Wunsch sind bis zu 8 unterschiedliche Telematik-ID möglich“, erklärt Chief Production Officer der gematik, Dr. Florian Hartge. „Der Vorteil ist, dass damit die verschiedenen Organisationseinheiten einer Vor-Ort-Apotheke im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur – dem ‚TI-Adressbuch‘ – durch andere Akteure des Gesundheitswesens jeweils separat adressiert werden können. Sprich: Der Versandhandel einer Vor-Ort-Apotheke wird dann unter dem Namen des Webshops eingetragen und gefunden werden können, nicht unter dem – gegebenenfalls ganz anderslautenden – Namen der Filiale.“
SMC-B
Die Institutionskarte ist ein Schlüsselspeicher für die privaten Schlüssel, die eine Apotheke ausweisen. Diese Schlüssel dienen als Ausweis gegenüber der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und gegenüber anderen Komponenten der TI.
Telematik-ID
Die Telematik-ID ist die eindeutige elektronische Identität von Leistungserbringern in der TI.
TI
Die Telematikinfrastruktur ist laut gematik die bevorzugte Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens mit allen technischen und organisatorischen Anteilen und vernetzt alle Akteure und Institutionen des Gesundheitswesens.
Für die Kosten der zusätzlichen Institutionskarten müssen die Apotheken selbst aufkommen. Zwar können Apotheken auf Wunsch schon jetzt mehrere SMC-B beantragen, die Kammern haben aber bislang nur eine Karte herausgegeben.
Die Bundesapothekerkammer kritisiert den Beschluss der gematik: „Unserer Ansicht nach darf eine Apotheke nur dann mehr als eine SMC-B-Karte besitzen, wenn es räumlich getrennte Organisationseinheiten gibt, etwa bei krankenhausbeliefernden Apotheken, oder aber als Ersatzkarte. Die gematik hat die Ausgabe mehrerer SMC-B-Karten für eine Apotheke im Vorfeld nicht mit den Apothekerkammern abgestimmt. Das ist nicht nur der Sache abträglich, sondern widerspricht möglicherweise dem Kammerrecht. Wir werden das prüfen“, so Thomas Benkert, Präsident der BAK.
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