Spikevax (Moderna) hat die Zulassung für Auffrischimpfungen erhalten. Weil zum Boostern die halbe Dosis genügt, kann einem Vial die doppelte Menge an Impfdosen entnommen werden. Somit wird auch die doppelte Menge an Etiketten benötigt. Doch die wird voraussichtlich erst ab der 49. Kalenderwoche geliefert.
Bei Spikevax sind Engpässe bei den Etiketten vorprogrammiert. Zur Grundimmunisierung werden je zwei Impfdosen zu 0,5 ml im Abstand von vier bis sechs Wochen verabreicht. Für die Booster-Impfung sind es nur 0,25 ml. Folglich können einem Vial nicht zehn, sondern 20 Auffrischimpfungen entnommen werden.
„Durch die Zulassung von Spikevax für Auffrischimpfungen in halber Dosierung erhöht sich der Bedarf von Impfaufklebern“, teilt die Apothekerkammer Berlin mit. Derzeit werden je Vial Etiketten für zehn Impfungen mitgeliefert. Um Boosterimpfungen im gelben Impfpass zu dokumentieren, ist die doppelte Menge an Etiketten nötig. Die entsprechende Anzahl werde voraussichtlich erst mit der Impfstofflieferung in der 49. Kalenderwoche – 6. Dezember bis 12. Dezember – erwartet.
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, hat die Ärztvertretung sowohl beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) als auch beim Hersteller bereits angemahnt, dass schnellstens genügend Klebeetiketten zur Verfügung gestellt werden müssen.
Spikevax ist hierzulande für die Grundimmunisierung ab zwölf Jahren sowie für Boosterimpfungen ab 18 Jahren zugelassen. Personen unter 30 Jahren sowie Schwangere sollen laut Ständiger Impfkommission (Stiko) nicht mit Spikevax, sondern mit Comirnaty (BioNTech) gegen Corona geimpft werden.
Für Comirnaty gibt es ab Ende November wieder Bestellhöchstmengen. So können Ärzt:innen heute für die Woche vom 29. November bis 5. Dezember je fünf Vials Comirnaty (entspricht 30 Impfdosen) bestellen. Die Gründe: Das Lager von Comirnaty leert sich und die ersten Dosen Spikevax drohen im ersten Quartal 2022 zu verfallen. Die KBV hatte die Umstellung kritisiert: „Wir rechnen mit deutlich erhöhtem Beratungs- und auch Aufklärungsbedarf für die Ärztinnen und Ärzte, weil Patientinnen und Patienten, die mit BioNTech/Pfizer im Rahmen ihrer Grundimmunisierung geimpft wurden, nun eine Auffrischimpfung mit Moderna erhalten werden.“
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