Mitten in der vierten Corona-Welle hat der Bundesrat nach langem Ringen grünes Licht für neue Corona-Auflagen gegeben. Die Länder stimmten am Freitag einstimmig für das umstrittene, von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Infektionsschutzgesetz. Das bedeutet 3G am Arbeitsplatz, in Bussen und Zügen, aber vorerst keine Ausgangsbeschränkungen und flächendeckende Schulschließungen mehr.
Die Union hatte ursprünglich mit einer Blockade gedroht: Der neue „Instrumentenkasten” schränke die Möglichkeiten der Länder zu stark ein und reiche nicht zum Brechen der Infektionswelle, hatten CDU-Politiker:innen kritisiert. Nach einer Bund-Länder-Runde am Donnerstag zeichnete sich jedoch ein Kompromiss ab: Das Gesetz der Ampel-Parteien soll bereits in drei Wochen evaluiert und gegebenenfalls nachgebessert werden.
Das sei der Grund, warum man dem Gesetz im Bundesrat überhaupt zustimmen könne, machten mehrere Ministerpräsidenten unionsgeführter Länder klar. Inhaltlich seien die Pläne der Ampel-Parteien falsch und gefährlich, sagte der Ministerpräsident von Hessen, Volker Bouffier (CDU). SPD, Grüne und FDP hätten sich geirrt – aber nicht die Größe, das einzugestehen. Die Unions-Länder stimmten jetzt nur zu, um zu verhindern, dass man am Ende ganz ohne Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen dastehe, machten Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (beide CDU) klar.
Das Infektionsschutzgesetz beinhaltet unter anderem 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen. Hier wären dann jeweils Nachweise über Impfung, Genesung oder negativen Test nötig. Für Pflegeheime und Kliniken sind Testpflichten für Beschäftigte und Besucher vorgesehen. Außerdem kehrt die Homeoffice-Pflicht zurück. Wer Impfpässe fälscht, kann härter bestraft werden.
Weiterhin möglich sind demnach auch Kontaktbeschränkungen, Vorschriften zum Abstand halten, die Maskenpflicht und auch Zutrittsbeschränkungen nur auf Geimpfte und Genesene (2G).
Auf der anderen Seite aber sollen etwa flächendeckende Schließungen von Schulen, Kitas, Betrieben und Geschäften künftig nicht mehr möglich sein. Nur einzelne Einrichtungen mit besonders hohen Infektionszahlen können geschlossen werden, nicht aber etwa alle in einem Landkreis oder gar einem Bundesland. Auch Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsmöglichkeiten und Schließungen von Restaurants sind mit dem neuen Gesetz tabu.
Das hält die Union für riskant. Es könne nicht sein, dass etwa die flächendeckendere Schließung der Gastronomie nicht mehr möglich sei, sagte Wüst bereits am Donnerstagabend. Außerdem dürfe die derzeitige Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen, die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite”, nicht einfach auslaufen. Das sei ein „fatales Signal an die Bevölkerung”, sagte auch Bouffier.
Dieser Ausnahmezustand gibt den Landesregierungen bisher die Möglichkeit, auf einfachem Verordnungsweg weitreichende Schritte zu ergreifen. Nach dem Willen der Ampel-Fraktionen sollen künftig über viele Fragen die Landesparlamente entscheiden, etwa über Einschränkungen von Kultur- und Sportveranstaltungen.
In den kommenden Wochen kommen vor allem auf Ungeimpfte ohnehin bereits Einschränkungen zu. Bund und Länder beschlossen am Donnerstag, dass sie künftig überall da keinen Zutritt zu Freizeitveranstaltungen, Gastronomie und Hotels mehr haben, wo eine bestimmte Anzahl an Corona-Patienten ins Krankenhaus eingewiesen wird. Die meisten Länder reißen diesen Schwellenwert schon jetzt. Hier soll künftig 2G gelten, also Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene.
Die Bundesländer baten den Bund zudem, in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Impfpflicht für alle einzuführen, die Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben. Der Bund wolle darüber in Kürze entscheiden, kündigte die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an. Auch die Kontrollen der Impf- und Testnachweise sollen verschärft werden.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Ersatzkassen-Rabattvertrag: 9 von 14 Antibiotika aus Europa
Gemäß Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) müssen bei Rabattausschreibungen über Antibiotika auch Unternehmen berücksichtigt werden, deren Wirkstoffproduktion in der EU und …
Kinderkrankentage: Verringert Teilzeit den Anspruch?
Sowohl in diesem als auch im kommen Jahr können berufstätige Eltern jeweils bis zu 15 Kinderkrankentage beanspruchen. Ihr Gehalt bekommen …
Diamorphin: Zugang zu „Heroin“ auf Rezept soll erleichtert werden
Diamorphin kommt in der Substitutionstherapie zum Einsatz. Seit 2009 gibt es das „Heroin“ auf Rezept. Seitdem ist die Zahl der …