Das schnelle Durchbrechen von Infektionsketten ist und bleibt das A und O in der Corona-Pandemie. Hauptverantwortlich dafür sind die Gesundheitsämter, die Infizierte und Kontaktpersonen telefonisch informieren sollen. Nun ist bei der Kontaktverfolgung allerdings Eigeninitiative gefragt.
Bei Anruf Quarantäne? Klingelt das Telefon und meldet sich am anderen Ende der Leitung das Gesundheitsamt, ist das meist kein gutes Zeichen. Denn in der Corona-Pandemie bedeutet dies oft Quarantänepflicht, weil du entweder Kontaktperson zu einem/einer Infizierten bist oder dich sogar selbst angesteckt hast. In jedem Fall heißt das: Absonderung und das Haus nicht mehr verlassen. Doch mit den amtlichen Anrufen ist nun Schluss, zumindest in Baden-Württemberg. Dort müssen Corona-Patient:innen die Kontaktverfolgung künftig in der Regel selbst erledigen.
Wie das zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in einer Mitteilung informiert, greift ab sofort eine „Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den Gesundheitsämtern“. So erfolgt dieses künftig nicht mehr individuell. Das bedeutet, wer Kontakt zu einer Corona-positiven Person hatte, erhält keinen Anruf mehr vom Gesundheitsamt. Mehr noch: Selbst Infizierte werden nicht mehr telefonisch kontaktiert. Stattdessen erfolgt der Befund über die jeweilige Teststelle. Im Anschluss daran müssen Betroffene die Kontaktverfolgung selbst in die Hand nehmen und mögliche Kontaktpersonen informieren.
Das heißt jedoch nicht, dass mit dem ausbleibenden amtlichen Anruf auch die Quarantänepflicht entfällt. „Die Pflicht zur Einhaltung der geltenden rechtlichen Regelungen bleibt aber bestehen, es erfolgt weiterhin eine Kontrolle durch die Ortspolizeibehörden“, stellt das Ministerium klar. Denn wie gehabt werden positive Testergebnisse weiterhin an das Gesundheitsministerium gemeldet, das dann wiederum eine Kontrolle veranlassen kann. Auch Kontaktpersonen müssen sich an die Regeln zur Absonderung halten. Davon befreit sind in der Regel nur Geimpfte und Genesene.
Übrigens: Für das Beenden einer Quarantäne besteht weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest.
Grund für die Änderung des Prozederes der Kontaktverfolgung ist die hohe Belastung der Gesundheitsämter sowie die steigende Zahl an Neuinfektionen, aufgrund derer sich die Kontaktaufnahme oftmals verzögert. „Die Nachverfolgung bindet sehr viel Zeit und Personal und verliert, je später sie erfolgt, zunehmend ihre Wirksamkeit im Kampf gegen die Pandemie“, erklärt Dr. Brigitte Joggerst, Chefin des Gesundheitsamtes beim Landratsamt Enzkreis. Die Ämter sollen folglich entlastet werden, sodass sich die Mitarbeiter:innen künftig „noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen“ konzentrieren können, heißt es aus dem Ministerium. „Die Ermittlung von Fällen und Kontaktpersonen muss daher dort gewährleistet werden, wo Personen besonders gefährdet sind, wie beispielsweise in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen.“
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
13. Gehalt: Bis wann muss gezahlt werden?
Während sich nicht alle Apothekenangestellten über Weihnachtsgeld freuen dürfen, ist die jährliche Sonderzahlung Pflicht, zumindest bei Tarifbindung. Doch bis wann …
Ersatzkassen-Rabattvertrag: 9 von 14 Antibiotika aus Europa
Gemäß Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) müssen bei Rabattausschreibungen über Antibiotika auch Unternehmen berücksichtigt werden, deren Wirkstoffproduktion in der EU und …
Kinderkrankentage: Verringert Teilzeit den Anspruch?
Sowohl in diesem als auch im kommen Jahr können berufstätige Eltern jeweils bis zu 15 Kinderkrankentage beanspruchen. Ihr Gehalt bekommen …