Mit dem Herbst kommt der grippale Infekt. Laufende Nasen, Husten und Niesen gehören wieder zum Alltag – auch bei den Kleinen. Das zeigt sich auch in der Apotheke. Beispielsweise bei vermehrten Verordnungen über antibiotische Trockensäfte. Wasser rein und fertig? So einfach ist es nicht. Zwar können Apotheken das Herstellen übernehmen, abrechnen dürfen sie die Leistung aber nicht.
Ist das Kind krank, herrscht mitunter Ausnahmezustand in den Familien und die Nerven der Eltern liegen blank. Wird dann auch noch ein Antibiotikum verordnet, sind die Eltern mitunter durch den Wind und deine Beratung zur Herstellung des antibiotischen Trockensaftes und der Dosierung kommt nicht zu 100 Prozent an. Um den Therapieerfolg infolge einer falschen Herstellung nicht zu gefährden, übernimmst du den Part in der Apotheke.
Merke: Das Anmischen des Trockensaftes ist eine Dienstleistung der Apotheke, die nicht per Sonder-PZN abgerechnet werden kann. Auch dann nicht, wenn der/die Ärzt:in auf dem Rezept vermerkt, dass der Trockensaft in der Apotheke hergestellt werden soll. Bei der Zubereitung handelt es sich nicht um eine Rezeptur, auch wenn theoretisch eine Suspension angefertigt wird. Es ist lediglich eine Dienstleistung, die wie die Beratung bei der Arzneimittelabgabe mit den Aufschlägen der Arzneimittelpreisverordnung abgegolten ist.
Trockensaft: So läuft die Zubereitung
- Vor dem Öffnen der Flasche das Pulver leicht aufschütteln.
- Mit kaltem Leitungswasser bis knapp unter die Markierung auffüllen oder wenn ein Messbecher beiliegt, mit der vorgeschriebenen Menge Leitungswasser auffüllen.
- Flasche schließen und kräftig schütteln. Es dürfen keine Pulverreste am Flaschenboden oder am Glasrand anheften.
- Die Flasche stehen lassen, bis sich der Schaum gesetzt hat und keine Blasen mehr vorhanden sind.
- Wenn nötig, mit Leitungswasser bis zur Markierung auffüllen.
- Herstellungsdatum auf der Flasche notieren und die Suspension entsprechend der Vorgaben lagern.
Vor jeder Anwendung ist die Suspension aufzuschütteln!
Hier lauern die Fehler
Bei der Herstellung lauern verschiedene Fehler. Los geht es mit dem richtigen Wasser. Beispielsweise kann zu warmes Wasser verwendet oder mit zu viel oder zu wenig Flüssigkeit aufgefüllt werden. Weiter geht es mit dem Pulver: Wird das Pulver vor der Zugabe von Wasser nicht aufgelockert oder im Anschluss nicht richtig geschüttelt, können sich Fehler beim Endprodukt ergeben. Die Sache mit dem Strich: Wird bis zur Markierung mit Leitungswasser aufgefüllt, muss der Blickwinkel stimmen. Es darf nicht von oben oder unten auf die Linie geguckt werden. Korrekt ist die Betrachtung in einem Winkel von 45 Grad. Fehler können auch bei der Dosierung auftreten. Vielen Trockensäften liegt ein Dosierlöffel bei. Allerdings ist das Abmessen der benötigten Menge mithilfe eines Dosierlöffels fehleranfällig und ungenau. Dosierspritzen gewährleisten eine genauere Abmessung und sollten bevorzugt verwendet werden.
Kühlschrank oder nicht?
Nicht alle Präparate müssen im Kühlschrank gelagert werden. Rekonstituierte Suspensionen mit Amoxicillin, Penicillin, Erythromycin und Cefpodoxim sollen bei zwei bis acht Grad im Kühlschrank gelagert werden. Die Haltbarkeit ist in Abhängigkeit vom Arzneistoff zeitlich begrenzt. Penicillin kann für zehn Tage und Cefaclor für 14 Tage bei kühler Lagerung angewendet werden. Nicht in den Kühlschrank gehören Clarithromycin und Azithromycin. Die zubereitete Zithromax-Suspension ist bei Raumtemperatur fünf Tage haltbar.
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