Vor wenigen Tagen wurden alle im Markt befindlichen Chargen Champix (Vareniclin, Pfizer) zurückgerufen. Der Grund: Die Anwesenheit von N-Nitroso-Vareniclin, und zwar in Mengen, die oberhalb der auf EU-Ebene empfohlenen produktspezifischen Tagesdosis liegen. Jetzt folgt ein Rote-Hand-Brief. Auf Champix eingestellte Patient:innen müssen umgestellt werden.
Entwarnung vorweg: Basierend auf den verfügbaren Daten besteht kein unmittelbares Risiko für Patient:innen, die mit Champix behandelt werden. Die schlechte Nachricht: Aufgrund der aktuellen Rückrufe wird es weitere Versorgungsengpässe geben – der erste Rückruf erfolgte bereits im Juli.
Champix wird zur Raucherentwöhnung bei Erwachsenen angewendet. Vareniclin bindet laut Fachinfo mit hoher Affinität und Selektivität an die neuronalen α4β2-nikotinergen Acetylcholinrezeptoren und wirkt als partieller Agonist. Das bedeutet: Vareniclin besitzt agonistische und antagonistische Eigenschaften. Der Wirkstoff lindert das Rauchverlangen und die Entzugssymptome (agonistische Wirkung) und erreicht gleichzeitig eine Reduktion des Belohnungs- und Verstärkungseffekts, der beim Rauchen erzeugt wirkt – Ursache ist die antagonistische Wirkung durch Blockade der Bindung von Nikotin an α4β2-Rezeptoren.
Was bedeutet das für die Patient:innen? Wer bereits auf Champix eingestellt ist, kann die vollständige Therapie möglichweise nicht beenden. Der/die behandelnde Ärzt:in sollte eine Umstellung auf eine alternative Therapie
in Erwägung ziehen, heißt es im Rote-Hand-Brief zu Champix. „Alternative Therapien könnten Nikotinersatztherapie (NET) und Bupropion beinhalten.“
Außerdem sollten die Mediziner:innen berücksichtigen, dass die Therapie nicht einfach beendet oder abgebrochen wird, stattdessen soll die Dosis langsam reduziert werden. Ein Ausschleichen ist nötig, um möglichen Nebenwirkungen vorzubeugen. In der Fachinfo ist ein entsprechender Hinweis zu finden: „Am Ende der Behandlung war das Absetzen von Champix bei bis zu 3 Prozent der Patienten verbunden mit einer Zunahme von Reizbarkeit, Verlangen zu rauchen, Depression und/ oder Schlaflosigkeit.“
Hier kommt auch dem Apothekenpersonal eine wichtige Rolle zu. Die Kolleg:innen im HV sollten die Patient:innen darauf hinweisen, die Medikation nicht eigenmächtig abzusetzen, sondern Rücksprache mit dem/der behandelnden Ärzt:in zu halten.
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