Entscheidest du dich, dich beruflich in neue Abenteuer zu stürzen, gehört zum Abschied in der Regel noch das Arbeitszeugnis dazu. Damit soll deine Leistung in der Apotheke beurteilt werden. Klingt irgendwie nach Schule. Also können Chef:innen PTA doch gleich Schulnoten geben, oder? Nein, sagt das Bundesarbeitsgericht.
Arbeitnehmer:innen haben bei einem Jobwechsel gemäß § 109 Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Damit können sie potenziellen neuen Arbeitgeber:innen Informationen über ihre bisherige Tätigkeit, ihre Aufgaben und Leistungen liefern. Doch anders als in der Schule gibt es für Angestellte keine echten Noten – oder etwa doch? Ein Schulzeugnis dürfen Chef:innen ihren Angestellten nicht ausstellen, hat das Bundesarbeitsgericht nun entschieden. Schulnoten gibt es für PTA und andere Angestellte also nicht.
Was war passiert? Ein angestellter Elektriker hatte 2018 nach rund zehn Jahren Tätigkeit im Betrieb seinen Job gekündigt. Daraufhin stellte ihm sein Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis aus. Das Problem: Dieses sah ähnlich aus wie ein Schulzeugnis. Für die Leistungen des Arbeitnehmers wurden Schulnoten vergeben, und zwar überwiegend mittelmäßige. Beides zusammen sorgte bei dem Betroffenen für Ärger. So seien seine einzelnen Tätigkeitsbereiche durch die knappe Formulierung in Tabellenform nicht richtig dargestellt und zudem zu Unrecht schlecht bewertet worden. Daher setzte sich der Elektriker rechtlich zur Wehr – mit Erfolg.
Aus Sicht der Richter:innen in Erfurt entspricht das schulähnliche Zeugnis nicht den Vorgaben eines Arbeitszeugnisses und ist nur bedingt aussagekräftig. „Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist ein individuell auf den einzelnen Arbeitnehmer zugeschnittenes Arbeitspapier, das dessen persönliche Leistung und sein Verhalten im Arbeitsverhältnis dokumentieren soll. Es stellt mithin eine individuell an den einzelnen Arbeitnehmer angepasste Beurteilung dar […]. Diesen Anforderungen wird regelmäßig nur ein individuell abgefasster Text gerecht […]“, heißt es im Beschluss. Zudem habe der Arbeitgeber mit der Vergabe von Noten seinen Beurteilungsspielraum überschritten.
So „erweckt die formal an ein Schulzeugnis angelehnte tabellarische Darstellungsform den unzutreffenden Eindruck einer besonders differenzierten, präzisen und objektiven Beurteilung.“ Die Bewertung erfolgte allerdings rein subjektiv. Anders als in der Schule gab es nämlich keine standardisierten Vorgaben in puncto Zielerreichung.
„Außerdem lässt sich die gebotene Individualisierung der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung eines Arbeitszeugnisses nicht mit einem Zeugnis erreichen, das auf eine Aufzählung von Einzelkriterien und „Schulnoten“ reduziert ist“, schlussfolgern die Richter:innen. Für Arbeitnehmer:innen wie PTA heißt es demnach aufatmen: Schulnoten dürfte es für sie vorerst nicht geben.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
ePA: Apotheken dürfen sich nicht weigern
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) steht kurz bevor. Auch Apotheken können mitunter Ergänzungen und Löschungen in der Akte vornehmen …
BIG direkt gesund: Kulanzregelung für Wundversorgung
Die Übergangsfrist für sonstige Produkte zur Wundbehandlung endete zum 2. Dezember. Seitdem herrscht Unsicherheit in puncto Erstattung. Zwar hat Bundesgesundheitsminister …
E-Rezept: Heilung ausgeschlossen
Das E-Rezept soll Retaxsicherheit bringen – so wurde es zumindest angekündigt, denn es sollte nicht möglich sein, dass E-Rezepte in …