Ob Getränke, Speisen oder Kosmetika – Hanfprodukte sind weiterhin der letzte Schrei. Vor einer berauschenden Wirkung musst du dabei in den meisten Fällen keine Angst haben, denn zum Einsatz kommt vor allem Cannabidiol, kurz CBD. Was das Besondere daran ist und warum CBD in Sachen Beauty häufig dazugehört, verraten wir dir hier.
So viel vorweg: CBD werden im Gegensatz zu Tetrahydrocannabinol (THC) keine berauschenden und suchterzeugenden Eigenschaften zugesprochen. Kein Wunder, immerhin kommt Cannabidiol inzwischen in zahlreichen Alltagsprodukten zum Einsatz. Neben Lebensmitteln setzen auch Kosmetika auf die Wirkung des Cannabinoids. Auf dem Markt sind beispielsweise spezielle CBD-Cremes oder -Seren.
Grund dafür ist die schmerzlindernde, entzündungshemmende und hautberuhigende Wirkung, die CBD bei äußerlicher Anwendung entfalten soll. Daher findet CBD sowohl bei der Beauty-Routine Anwendung als auch zur Behandlung von Hautirritationen. Denn das Cannabinoid ist auch für empfindliche Hauttypen geeignet und soll unter anderem einen Anti-Aging-Effekt bewirken und die Zellerneuerung ankurbeln.
Doch neben der Haut soll eine Portion CBD auch den Haaren guttun – und zwar nicht nur denen auf dem Kopf. Durch die Vielzahl an enthaltenen Aminosäuren soll das Cannabinoid die Haarwurzeln stärken. Hinzu kommt dank der Fettsäuren ein Feuchtigkeitseffekt, der außerdem für Geschmeidigkeit und Glanz sorgen soll. Antioxidantien helfen beim Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen.
Achtung: CBD bildet auch die Basis für spezielle Nahrungsergänzungsmittel in Öl- oder Kapselform. Stiftung Warentest hat einige davon unter die Lupe genommen und kommt zu einem eindeutigen Urteil: „Nahrungsergänzungsmittel mit CBD können wir nicht empfehlen. Die versprochenen Eigenschaften sind nicht belegt, und die Mittel können riskant sein“, schreiben die Expert:innen.
Darüber hinaus sind mit CBD angereicherte Lebensmittel laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bisher nicht verkehrsfähig, wie die Verbraucherzentrale informiert. Denn sie besitzen keine Zulassung als neuartige Lebensmittel. Die Stadt Köln und weitere nordrhein-westfälische Städte haben daher im letzten Sommer ein Verkaufsverbot verhängt.
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