Ab September besteht für vulnerable Gruppen die Möglichkeit der Auffrischimpfung. Diese können Apotheken derzeit aber nicht im Verbändeportal digitalisieren. Eine Umsetzung werde jedoch geprüft, wie die ABDA auf Nachfrage mitteilt.
Auffrischimpfungen sind für Personen vorgesehen, bei denen es zu einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer vollständigen Coronaimpfung kommen kann. Zu den vulnerablen Gruppen gehören Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie immungeschwächte Personen, Höchstbetagte (ab 80 Jahren) und Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit. Außerdem sollen diejenigen, die den ersten vollständigen Impfschutz mit einem Vektorimpfstoff beziehungsweise nach einer Genesung mit einem Vektorimpfstoff erhalten haben, die Möglichkeit einer Auffrischungsimpfung erhalten.
Eine Priorisierung wird es nicht geben, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt. Der Grund: Es ist ausreichend Impfstoff vorhanden.
Was in den Apotheken allerdings noch nicht möglich ist, ist die Ausstellung eines Covid-19-Impfzertifikats für die Auffrischimpfung. Diese ist über das Verbändeportal technisch nicht möglich. „Eine Umsetzung wird jedoch geprüft“, teilt ein Sprecher der ABDA auf Nachfrage mit.
Die Impfstoffbestellung und Lieferung für die Auffrischimpfungen übernehmen die Apotheken. Einen gesonderten Bestellrhythmus wird es nicht geben, wie das BMG auf Anfrage mitteilt. „Soweit Ärzte bereits jetzt Impfstoff für Auffrischimpfungen bestellen wollen, können sie dies ohne gesonderte Kennzeichnung über das bekannte Verfahren tun“, teilt ein Sprecher aus dem Ministerium mit. Außerdem müssen die Arztpraxen Erst- und Zeitimpfungen nicht mehr auf separaten Rezepten verordnen. Es ist nur noch ein Rezept nötig – das gilt auch für Auffrischimpfungen.
Und was gilt in Sachen Abrechnung? „Die Kosten für die Auffrischimpfungen werden für das Jahr 2021 vom Bund getragen und ebenso abgerechnet wie die bisherigen Impfungen. Eine Unterscheidung zwischen Erst- oder Zweitimpfung und Auffrischimpfung wird nicht vorgenommen.“
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Ab Februar: Einzelvertrag für Inkontinenz
Weil keine angemessene Erhöhung der Inkontinenz-Pauschale mit der AOK Bayern ausgehandelt werden konnte, zieht der Bayerische Apothekerverband (BAV) Konsequenzen. Wollen …
Wissen to go: Mengenänderung beim BtM-Rezept
Ob Brennen, Jucken oder Stechen – Wer in die Apotheke kommt, braucht neben schneller Hilfe vor allem eines: dein Expertenwissen …
Kinderantibiotika: Keine Versorgungsengpässe im Winter
In der vergangenen Woche tagte der Beirat zu Liefer- und Versorgungsengpässen. Die Expert:innen gehen davon aus, dass in diesem Jahr …