Das Warten hat ein Ende – ab heute können Apotheken digitale Genesenenzertifikate ausstellen. Welche Apotheke den Service anbietet, verrät das Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de.
6 Euro erhalten Apotheken für die Ausstellung eines Genesenenzertifikats. Soll der digitale Nachweis von der Apotheke erbracht werden, müssen Genesene einen Personalausweis – oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild – vorlegen. Außerdem wird ein Nachweis über einen positiven PCR-Test benötigt, der nicht älter als 180 Tage ist.
„Der Deutsche Apothekerverband (DAV) bietet dazu allen Apotheken mittels eines Verbändeportals einen sicheren Zugang über die Telematik-Infrastruktur (TI) auf den Zertifikatsserver des ausstellenden Robert-Koch-Instituts“, teilt die ABDA mit.
„Im DAV-Apothekenportal sind die technischen Vorkehrungen für die Ausstellung dieser Zertifikate bereits abgeschlossen worden. Leider wird die RKI-seitige Freischaltung dieser neuen Funktion erst in der kommenden Woche erfolgen, so dass eine Ausstellung von Genesenenzertifikaten erst ab diesem Zeitpunkt möglich sein wird“, teilte ein Sprecher vergangenen Freitag mit. Eine erweiterte Handlungshilfe der ABDA steht den Apotheken bereits zur Verfügung.
„Die Apotheken haben schon mehr als 35 Millionen Impfzertifikate für Geimpfte und Genesene ausgestellt. Damit haben wir vielen Menschen einen unbeschwerten Sommerurlaub ermöglicht, die ihren gelben Impfpass nicht immer dabei haben wollen oder können“, sagt der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich.
Für die Kund:innen ist das Angebot kostenfrei. Die Apotheken rechnen die Leistung über das Rechenzentrum ab. Mindestens einmal pro Monat müssen die Apotheken eine Abrechnung erstellen, aus der sich die Anzahl der erstellten Genesenenzertifikate und der Erstattungsbetrag ergibt. Die übermittelten Angaben dürfen aber keinen Bezug zu der Person aufweisen, für die das Zertifikat ausgestellt wurde. Die Unterlagen sind bis zum 31. Dezember 2024 unverändert zu speichern oder aufzubewahren.
Das Rechenzentrum übermittelt monatlich oder quartalsweise den Gesamtbetrag der Abrechnungen an das Bundesamt für Soziale Sicherung. Sachliche oder rechnerische Fehler sind durch das Rechenzentrum in der nächsten Übermittlung zu berichtigen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung zahlt den Betrag aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds an das Rechenzentrum, das die Summe an die Apotheke weiterleitet.
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