Von wegen harmlos: BfR warnt vor Rauschgefahr bei Hanfsamen
Egal ob als Tee, in Keksen, Pralinen oder sogar in Nudeln: An Hanf-Produkten führt aktuell kein Weg vorbei. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten. Denn neben Blättern und Blüten können auch die nährstoffreichen Hanfsamen eine psychoaktive Wirkung durch THC haben, warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Doch warum?
Hanf kommt auf unterschiedliche Arten zum Einsatz. So kann die Pflanze beispielsweise zur Herstellung von Papier oder Textilien genutzt werden oder als Grundlage für Lebensmittel dienen. Während Blätter und Blüten der Hanfpflanze durch die enthaltenen Cannabinoide wie Tetrahydrocannabinol (THC) eine berauschende Wirkung haben können, punkten Hanfsamen vor allem mit wichtigen Nährstoffen. „Hanfsamen enthalten ähnlich wie zum Beispiel Nüsse, Lein- und Sesamsamen hochwertiges Fett, Protein, Vitamine sowie Ballast- und Mineralstoffe“, heißt es von der Verbraucherzentrale. So weist Hanfsamenöl unter anderem einen hohen Anteil an ungesättigten Fettsäuren auf. Hinzu kommen Vitamine und Nährstoffe wie Calcium, Magnesium und Eisen.
Achtung: Ob Lebensmittel mit Hanfsamen dadurch einen gesundheitsfördernden Effekt haben, wie häufig versprochen wird, ist bisher nicht wissenschaftlich belegt, sodass damit laut EU-Recht auch nicht geworben werden darf, klärt die Verbraucherzentrale auf.
Doch es gibt einen Haken: Auch die Samen können offenbar eine berauschende Wirkung haben, informiert das BfR. „Der Kontakt mit cannabinoidhaltigen Pflanzenteilen, beispielsweise bei der Ernte, kann zu einer Kontamination der Samen führen.“ Das heißt im Klartext: Hanfsamen enthalten zwar von Natur aus kein THC, können jedoch bei der Ernte damit in Berührung kommen. „Dadurch kann THC durchaus in messbaren Mengen in kommerziell erhältlichen Hanfsamen und daraus hergestellten Lebensmitteln zu finden sein“, heißt es von der Verbraucherzentrale. Das kann vor allem für Kinder gefährlich werden. Denn THC gilt als psychoaktive Substanz – beeinflusst also die Psyche und hat eine „wahrnehmungsverändernde Wirkung“. Wie das BfR informiert, können bereits kleine THC-Mengen Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf- sowie das zentrale Nervensystem haben. „In der Folge können unter anderem Stimmungsschwankungen und Müdigkeit auftreten.“ Durch ihr geringes Körpergewicht ist das Risiko bei Kindern besonders hoch.
Dennoch gibt es derzeit keinen europaweit vereinheitlichten Grenzwert für THC in Lebensmitteln. Stattdessen habe das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin im Jahr 2000 lediglich Richtwerte als Orientierung für Hersteller festgelegt, beispielsweise 5 µg je kg für nicht alkoholische und alkoholische Getränke. Das Problem: „Aus Sicht des BfR sind diese Richtwerte nach heutigem Kenntnisstand nicht mehr in allen Fällen geeignet, um ein adäquates Schutzniveau zu gewährleisten.“ Warum? Weil zahlreiche neue Produkte dabei noch nicht berücksichtigt wurden. Daher ist laut den Expert:innen Vorsicht geboten, nicht nur beim Verzehr von Hanfsamen. „Beim Inverkehrbringen hanfhaltiger Erzeugnisse sind die betäubungsmittel-, arzneimittel- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu beachten“, stellt das BfR abschließend klar.
Übrigens: Im Gegensatz zu THC besitzt Cannabidiol (CBD) keine psychoaktive Wirkung. Wie sinnvoll Produkte mit CBD sind, hat Stiftung Warentest untersucht – und kommt zu einem eindeutigen Urteil.
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