Rund dreieinhalb Jahre lang (von 2015 bis 2018) soll eine PTA unter verschiedenen falschen Namen auf einer Lernplattform für Apothekenpersonal Prämienpunkte gesammelt und dabei die Plattform um rund 63.000 Euro geschädigt haben.
Unter verschiedenen falschen Namen soll sich eine 41-Jährige auf einer Lernplattform für Apothekenpersonal über ein Bonus- und Prämiensystem rund 13.000 Einkaufsgutscheincodes erschlichen haben. Der Schaden für die Plattform laut Anklage: mindestens 63.000 Euro, wie die Frau am Donnerstag auch eingestand. Das Schöffengericht Norderstedt verurteilte die Pharmazeutisch-Technische Assistentin wegen Computerbetrugs und Fälschung beweiserheblicher Daten zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe.
„Es handelte sich im hiesigen Verfahren um die Internetplattform Apothekia und eine Lernplattform der Hermes Arzneimittel GmbH. Ob weitere Plattformen betroffen sind, ist hier nicht bekannt, sie waren jedenfalls nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens“, teilt das Landgericht Kiel mit.
Die Strafe geht auf eine Verständigung zurück. Sie wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und ist noch nicht rechtskräftig. Zugleich ordnete das Gericht mit dem Urteil die Einziehung von 69.000 Euro an, ohne die Summe näher zu begründen. Um den Schaden wiedergutzumachen, muss die Mutter einer kleinen Tochter monatliche Raten von 30 Euro zahlen. Sie bekommt auch einen Bewährungshelfer an die Seite gestellt. „Als Bewährungsauflage muss die Angeklagte in diesen drei Jahren monatlich 30,00 Euro als Schadenswiedergutmachung zahlen. Das ist nicht viel, mehr war aber aus Sicht der Kammer aufgrund der aktuellen Einkommensverhältnisse der Angeklagten nicht möglich”, teilt ein Sprecher aus dem Landgericht Kiel mit. Außerdem habe das Amtsgericht hinsichtlich der gesamten Summe in Höhe von 69.034,80 Euro die Einziehung angeordnet. „Das heißt, im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten muss die Angeklagte auch den restlichen Schaden wiedergutmachen.“
Mit dem Urteil folgte das Schöffengericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte ein Jahr und sechs Monate sowie zwei Jahre Bewährungszeit gefordert.
Die Einkaufsgutscheine nutzte die schon damals arbeitslose Angeklagte nach Feststellungen des Gerichts unter anderem, um Gold bei Amazon zu kaufen und es dann in Bargeld einzutauschen. Zudem kaufte sie demnach auch für Freunde und Bekannte ein und ließ sich von ihnen den Warenwert in Bargeld geben. Einen Freund, bei dem sie zeitweise wohnte, zahlte sie mit den Gutscheinen dessen Autoreperatur. Dass sie sich darüber hinaus einen Neuwagen im Wert von über 20.000 Euro anschaffte, rügte das Gericht deutlich.
Die Erklärung der reuigen Angeklagten, die während ihres Geständnisses immer wieder weinte: Sie sei in einen Sog geraten und habe die Kontrolle verloren. Dabei saß sie täglich mehrere Stunden am Computer, um über das Schulungs- und Bonussystem die Gutscheine zu erschleichen. Der Fall flog auf, weil die Plattform wegen der hochschnellenden Nutzerzahlen stutzig wurde.
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