Dauerverordnung Inkontinenz: Original, Kopie und Mehrkosten
Saugende Inkontinenzprodukte der PG 15 dürfen Apotheken nur liefern, wenn sie dem entsprechenden Liefervertrag beigetreten sind. Das ist aber nur eine Hürde. Eine weitere ist der geringe Erstattungsbetrag, den die Kassen übernehmen, um die Patient:innen zu versorgen. Und dann ist da noch die Abrechnung der Dauerverordnungen.
Inkontinenzartikel sind im Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 15 gelistet. Die Monatspauschale der einzelnen Kassen fällt unterschiedlich hoch aus und liegt im ambulanten Bereich laut BVMed zwischen 23,95 Euro bis unter 10,00 Euro (netto). Allerdings ist vor der Lieferung eine Genehmigung einzuholen oder eine Versorgungsanzeige einzureichen. Leistungserbringer:innen sind angehalten, die Versicherten im Rahmen der Monatspauschale zu versorgen. Wünscht der/die Betroffene eine höherwertige Versorgung, müssen die Mehrkosten aus eigener Tasche gezahlt werden. Außerdem muss der/die Versicherte dies in einer Mehrkostenerklärung schriftlich bestätigen. Die Mehrkosten sind der Kasse (AOK Bayern) nach § 302 Abs. 1 SGB V bei der Abrechnung zu übermitteln.
Patient.innen leisten für Inkontinenzartikel, die zu den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln gehören, eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Prozent des Erstattungsbetrags – aber maximal 10 Euro pro Monat – sofern keine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung vorliegt.
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise per Sammelbeleg oder monatlich. Welche Vorgabe gilt, ist dem jeweiligen Versorgungsvertrag zu entnehmen. Wird monatlich abgerechnet, sollte die Verordnung im Original – vor dem ersten Bedrucken und der ersten Abrechnung – kopiert werden.
Achtung: Dauerverordnungen über aufsaugende Inkontinenzartikel können eine unterschiedliche Gültigkeit haben – so gilt für die AOK Bayern eine Frist von zwölf Monaten und in Baden-Württemberg von sechs Monaten. Versorgen darf allerdings nur, wer auch dem entsprechenden Vertrag beigetreten ist.
Im ersten Monat wird die Inkontinenzverordnung im Original innerhalb einer Frist von 28 Tagen abgerechnet und in den Folgemonaten per Kopie. Dazu wird jedes Rezeptblatt für den jeweiligen Abrechnungsmonat bedruckt und der entsprechende Versorgungszeitraum angegeben – nicht zu vergessen Abrechnungscode (AC)/ Tarifkennzeichen (TK). (Ein Beispiel: AC/TK 15 02 115 AOK Bayern, aufsaugende Inkontinenzartikel). Außerdem sollte der Empfang quittiert werden.
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