Es ist soweit: Ab heute gilt das gekürzte Honorar für digitale Impfnachzertfikate. Apotheken erhalten nur noch 6 Euro je Impfnachweis, allerdings wird die Vergütung nur gezahlt, wenn bei der Ausstellung „unmittelbarer persönlicher Kontakt“ besteht.
Heute tritt die „Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung“, die gestern um Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, in Kraft. Für die Apotheken bedeutet das: Honorarkürzung. Denn die Vergütung für das Ausstellen der digitalen Impfnachweise sinkt von 18 Euro auf 6 Euro je Zertifikat.
Rückblick: Bislang galt: Stellen Apotheken einen digitalen Impfnachweis aus, wird die Leistung mit 18 Euro vergütet. Werden im direkten zeitlichen Zusammenhang Nachweise für die Erst- und Zweitimpfung erstellt, liegt das Honorar für die Erstimpfung bei 18 Euro und für die digitalisierte Zweitimpfung bei 6 Euro.
Außerdem regelt die Verordnung, wann Anspruch auf das Honorar besteht, nämlich dann, wenn ein unmittelbarer persönlicher Kontakt zum Impfling bestand – es gibt aber auch Ausnahmen:
„Ein Anspruch auf die Vergütung nach Satz 1 besteht nur dann, wenn das COVID-19-Impfzertifikat anlässlich eines unmittelbaren persönlichen Kontakts zwischen der Apotheke und der geimpften Person, einem für eine geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige geimpfte Person für diesen Aufgabenkreis bestellten Betreuer, einem Elternteil oder einem Sorgeberechtigten einer minderjährigen geimpften Person erstellt wird.“
Die ABDA hatte die Absenkung des Honorars kritisiert. „Die Apothekerinnen und Apotheker sind verärgert und verlieren ihr Vertrauen in die Berliner Politik“, so ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. „Wenn die Apotheken keine belastbare Kalkulationsgrundlage und damit keine Planungssicherheit haben, sinkt die Bereitschaft, auch in Zukunft zusätzliche problemlösende Aufgaben zu übernehmen.“
Außerdem hätten die Berufsorganisationen in den Aufbau einer IT-Infrastruktur investiert, die Apotheken vor Ort haben Personal abgestellt und zusätzliche Hardware eingesetzt. „Die Ausstellung eines Zertifikates bedeutet zum einen, die Daten zu prüfen, einzugeben und auszudrucken. Zum anderen geben die Apotheken den Menschen viel zusätzliche Unterstützung zur Nutzung der CovPass-App. Der Zeitaufwand nimmt dadurch deutlich zu. Die berichtete drastische Absenkung des Honorars ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar.“
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