Die Änderung in § 11 der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) ist in Kraft. Somit sind rosa Rezepte nur noch 28 Tage gültig und nicht mehr wie bisher einen Monat.
AM-RL § 11 Absatz 4 Satz 1 regelt den Belieferungszeitraum von Kassenrezepten. „Verordnungen dürfen längstens einen Monat nach Ausstellungsdatum zu Lasten der Krankenkasse beliefert werden“, hieß es bislang. Zum 3. Juli – mit Inkrafttreten der Änderung der AM-RL – wird die Rezeptgültigkeit auf 28 Tage abgesenkt.
Mit der Änderung des G-BA wird die Rezeptgültigkeit für Arzneimittel und Hilfsmittel vereinheitlicht, denn für HiMi-Rezepte gilt bereits ein Belieferungszeitraum von 28 Tagen. Außerdem reglt § 11 Absatz 4 Satz 2 das Ende der Rezeptgültigkeit von Verordnungen zulasten der Krankenkassen. „Die Belieferungsfrist endet auch dann mit dem Ablauf ihres letzten Tages, wenn dieser auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt.“
Die Belieferungsfristen für BtM-Rezepte und Verordnungen, die im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt werden, bleiben von der Änderung unberührt.
Wie lange sind Rezepte bislang gültig?
Rosa Kassenrezepte sind gemäß AM-RL 28 Tage gültig. Kassenrezepte können aber auch über die „Monatsfrist“ hinaus beliefert werden. Denn sie sind drei Monate gültig, allerdings erlischt der Erstattungsanspruch nach dem ersten Monat und die Kosten müssen von den Patient:innen selbst übernommen werden.
Die sogenannten „Retinoid-Rezepte“ (Acitretin, Alitretinoin und Isotretinoin) sind laut § 3b Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) für Frauen im gebärfähigen Alter bis zu sechs Tage nach Ausstellungsdatum gültig, macht summasummarum sieben Tage.
Auch das Entlassrezept ist rosa. In der Regel sind Kassenrezepte aus dem Krankenhaus drei Werktage gültig – Ausstellungsdatum inklusive. Aufgrund der SARS-CoV-2-Ausnahmereglungen sind Rezepte, die derzeit im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt werden, sechs Werktage gültig.
Hilfsmittelrezepte sind in der Regel 28 Tage gültig. Ein Blick in den Liefervertrag ist allerdings nötig, denn es gibt unterschiedliche Regelungen.
T-Rezepte sind laut AMVV „bis zu sechs Tage nach dem Tag ihrer Ausstellung gültig.“
Privatrezepte sind ohne Angabe zur Gültigkeit durch die ausstellende Person drei Monate gültig.
Grüne Rezepte, auf denen ein nicht-verschreibungspflichtiges Präparat vermerkt ist, sind unbegrenzt gültig – bei einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel gilt die Dreimonatsfrist.
BtM-Rezepte dürfen binnen 28 beziehungsweise 30 Tagen beliefert werden, müssen aber innerhalb von acht Tagen – sieben Tage plus Ausstellungsdatum – in der Apotheke vorgelegt werden.
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