Ob Sommergrippe, Kreislaufprobleme oder ein verstimmter Magen: Auch in der warmen Jahreszeit gibt es Tage, an denen du dich einfach nicht fit genug fühlst, um in der Apotheke zu stehen. Was du bei der Krankmeldung in der Apotheke beachten solltest, verraten dir unsere Dos and Don’ts.
Klar, die Erkältungssaison ist erst einmal durch. Das heißt jedoch nicht, dass du im Sommer automatisch immer gesund bleibst. Macht dir beispielsweise die Hitze besonders zu schaffen oder plagen dich Migräneanfälle, ist ein Tag im HV nur schwer vorstellbar. Musst du dich krankmelden, gibt es dabei einiges zu beachten. Hier kommen unsere Dos and Don’ts für die Krankmeldung in der Apotheke.
Dos
Chef:in informieren
Fühlst du dich morgens nicht fit genug für die Arbeit, ist die Abmeldung bei deinem/deiner Arbeitgeber:in das A und O. Diese sollte laut Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG) unverzüglich erfolgen – in deinem Fall noch vor Dienstbeginn, damit jemand für dich einspringen kann. Auf welchem Weg du die Krankmeldung in der Apotheke vornehmen sollst – ob per E-Mail, Telefon oder Textnachricht –, richtet sich meist nach der Apothekenleitung.
AU in Kopie einreichen
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird in der Regel gemäß § 5 EntFG ab dem vierten Krankheitstag benötigt. Manche Arbeitergeber:innen möchten schon ab dem ersten Fehltag eine AU haben. Diese kannst du oftmals zunächst als Kopie oder Foto per E-Mail senden, bevor das Original per Post folgt oder bei deiner Rückkehr persönlich abgegeben wird.
„Gesundmelden“
Geht es dir wieder gut und du möchtest wieder in die Apotheke kommen, obwohl du noch krankgeschrieben bist, brauchst du zwar keine Gesundschreibung von dem/der Ärzt:in. Du solltest jedoch deine/n Chef:in informieren. So kann dich das Team direkt einplanen und dein Versicherungsschutz für Arbeitsweg und Co. ist ebenfalls sichergestellt.
Don´ts
Krank ohne AU
Zwar gestatten die meisten Arbeitgeber:innen bis zu drei Tage Abwesenheit ohne ärztliches Attest. Häufen sich jedoch einzelne Krankentage, entsteht schnell der Eindruck, dass dein Fehlen keine gesundheitlichen Gründe hat. Damit es nicht soweit kommt, solltest du bei Krankheit möglichst immer eine/n Ärzt:in aufsuchen und dir diese bescheinigen lassen.
Übrigens: In der Corona-Pandemie ist bei leichten Atemwegserkrankungen auch eine AU per Telefon möglich.
Fristen versäumen
Egal ob ab dem ersten Krankheitstag oder erst später: Die Frist zum Vorlegen der AU bei einer Krankmeldung in der Apotheke solltest du keinesfalls verpassen. Andernfalls geht dein/e Arbeitgeber:in von einem unentschuldigten Fehlen aus, sodass dir ein Stopp der Entgeltfortzahlung oder sogar eine Abmahnung droht.
Längere Abwesenheit verschweigen
Handelt es sich um eine langfristige Erkrankung, solltest du dies deinem/deiner Chef:in nicht verschweigen, sondern das Gespräch suchen. Zwar bist du generell nicht verpflichtet, dem/der Arbeitgeber:in deine genaue Diagnose mitzuteilen. Doch bei einer längeren Abwesenheit ist es ratsam, für Planungssicherheit zu sorgen.
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